25-09-2008, 14:22
Mein Sohn (10) ausgetragen von einer schwarzen Schlägerin, hat einen schwarzen Halbbruder (12) in Afrika. Den kriegt die Mutter auch nicht hier her; kürzlich hat sie ihn in ihrer / seiner Heimat besucht. Nach dem was mir mein Sohn berichtete, ist sein Halbbruder kleiner als mein Sohn, also unterernährt, und wohl auch sonstwie verwahrlost.
Unterschied zum o.g. Fall: Dieser Junge hat von vornherein nicht nach Deutschland kommen können - es sei denn, ich hätte ihn damals adoptiert.
Übrigens hat die Schlägerin mit unserer Scheidung einen Rentenanspruch, bei dem ihr das o.g. Kind, das nie in Deutschland war, angerechnet wird. Die entsprechende Papiere habe ich auf die Schnelle jetzt nicht finden können. Ich entsinne mich aber, daß ich damals (2003) sehr empört war und die Rentenanstalt um Bestätigung gebeten habe. Es gibt tatsächlich ein Gesetz, daß dies ermöglicht.
Gruß
Student
Unterschied zum o.g. Fall: Dieser Junge hat von vornherein nicht nach Deutschland kommen können - es sei denn, ich hätte ihn damals adoptiert.
Übrigens hat die Schlägerin mit unserer Scheidung einen Rentenanspruch, bei dem ihr das o.g. Kind, das nie in Deutschland war, angerechnet wird. Die entsprechende Papiere habe ich auf die Schnelle jetzt nicht finden können. Ich entsinne mich aber, daß ich damals (2003) sehr empört war und die Rentenanstalt um Bestätigung gebeten habe. Es gibt tatsächlich ein Gesetz, daß dies ermöglicht.
Gruß
Student
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