23-02-2014, 13:56
Das steht in der Düsseldorfer Tabelle und wird auch rigoros durchgesetzt.
Du kannst eher von Glück reden, wenn du so viel behalten darfst.
Wenn du durch den Unterhalt aber darunter gedrückt wirst, auch durch Umgangskosten, kannst du evtl. aufstockendes Hartz4 beantragen.
Du kannst eher von Glück reden, wenn du so viel behalten darfst.
Wenn du durch den Unterhalt aber darunter gedrückt wirst, auch durch Umgangskosten, kannst du evtl. aufstockendes Hartz4 beantragen.