24-02-2014, 13:32
Hallo zusammen,
komme gerade von dem Gespräch von meinem Anwalt. Er gab mit folgende Auskünfte:
- Ich als "Beklagter" kann eine Befristung des Titels im Gerichtsverfahren nicht beantragen, weil es gerichtliche Titel grundsätzlich immer unbefristet sind.
- Ein etwaiger neuer gerichtlicher Titel würde den alten notariellen Titel nicht ersetzen, sondern lediglich "ändern", d.h. die KM hätte dann 2 Titel (notarieller und gerichtlicher).
Ich bin jetzt verwirrt. Kann das sein?
Grüße
Lullaby
komme gerade von dem Gespräch von meinem Anwalt. Er gab mit folgende Auskünfte:
- Ich als "Beklagter" kann eine Befristung des Titels im Gerichtsverfahren nicht beantragen, weil es gerichtliche Titel grundsätzlich immer unbefristet sind.
- Ein etwaiger neuer gerichtlicher Titel würde den alten notariellen Titel nicht ersetzen, sondern lediglich "ändern", d.h. die KM hätte dann 2 Titel (notarieller und gerichtlicher).
Ich bin jetzt verwirrt. Kann das sein?
Grüße
Lullaby