24-02-2014, 22:40
Zu 1.: Ich denke, er hat Recht.
Es verstößt zwar gegen kein Gesetz aber gegen die hausgemachten Regeln des BGH.
Der hat, soweit ich mich erinnere, festgelegt, dass KU-Titel nicht befristet werden sollen.
Nun kann der Richter natürlich unartig sein und sagen, "Klei mi am Mors, was geht mich der BGH an. Die haben mir gar nichts zu sagen!"
Nur wie ich oben schon schrieb, kenne ich keinen solchen Richter.
Aber frag mal Simon ii, der scheint solche Richter zu kennen.
Zu 2.: Auch das ist richtig. Der Richter zieht den alten Titel nicht ein, sondern erstellt mit seinem Beschluss ein neues Papier, welches sich auf das alte bezieht.
Damit hat sie dann tatsächlich 2 Titel in der Hand.
Sie könnte nun tatsächlich mit dem alten Titel zum GV gehen und ihn in Bewegung setzen, wenn ihr dieser Titel besser gefällt.
Nur wenn der dann bei dir klingelt, kannst du den neuen aus der Tüte ziehen und dem GV vor die Nase halten. Der wird dann die Änderungen berücksichtigen.
Naja und wenn der neue Titel für Exilein besser ist, wird sie dem GV nur den neuen zeigen.
Dann wird der GV aber darin den Bezug auf den alten entdecken und diesen auch sehen wollen.
In beiden Fällen stellt die Existenz von 2 Titeln also kein Problem dar.
Es verstößt zwar gegen kein Gesetz aber gegen die hausgemachten Regeln des BGH.
Der hat, soweit ich mich erinnere, festgelegt, dass KU-Titel nicht befristet werden sollen.
Nun kann der Richter natürlich unartig sein und sagen, "Klei mi am Mors, was geht mich der BGH an. Die haben mir gar nichts zu sagen!"
Nur wie ich oben schon schrieb, kenne ich keinen solchen Richter.
Aber frag mal Simon ii, der scheint solche Richter zu kennen.
Zu 2.: Auch das ist richtig. Der Richter zieht den alten Titel nicht ein, sondern erstellt mit seinem Beschluss ein neues Papier, welches sich auf das alte bezieht.
Damit hat sie dann tatsächlich 2 Titel in der Hand.
Sie könnte nun tatsächlich mit dem alten Titel zum GV gehen und ihn in Bewegung setzen, wenn ihr dieser Titel besser gefällt.
Nur wenn der dann bei dir klingelt, kannst du den neuen aus der Tüte ziehen und dem GV vor die Nase halten. Der wird dann die Änderungen berücksichtigen.
Naja und wenn der neue Titel für Exilein besser ist, wird sie dem GV nur den neuen zeigen.
Dann wird der GV aber darin den Bezug auf den alten entdecken und diesen auch sehen wollen.
In beiden Fällen stellt die Existenz von 2 Titeln also kein Problem dar.