25-02-2014, 07:12
ich habe mir letzte Woche online meine Akte angefordert um meinen konkreten Fall mir einmal hier in den USA anzusehen. Von der Staatsanwaltschaft Deutschland gibt es im Bundeszentralregister und im INPOl einen Sucheintrag für 34 Monate zwecks Aufenthaltsermittlung des angeklagten nachdem das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.
SIS und SIS mit nachbarländer Eintrag gibt es laut Akte nicht. Lediglich im Inpol also nur in Deutschland eine Aufenthaltsermittlung.
Wenn ich hochrechne ist der INPOl Eintrag im Jahr 2017 hinfällig. Da würden die 34 Monate ablaufen. Was passiert dann üblicherweise in der Praxis?
Wird erneut ein Sucheintrag gestellt?
Sind Fälle aus der Praxis bekannt?
Wenn ich im Jahr 2017 dies rausfinden möchte könnte ich jedoch bei erneuter Aktenanforderung schlafende Hunde wecken. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
SIS und SIS mit nachbarländer Eintrag gibt es laut Akte nicht. Lediglich im Inpol also nur in Deutschland eine Aufenthaltsermittlung.
Wenn ich hochrechne ist der INPOl Eintrag im Jahr 2017 hinfällig. Da würden die 34 Monate ablaufen. Was passiert dann üblicherweise in der Praxis?
Wird erneut ein Sucheintrag gestellt?
Sind Fälle aus der Praxis bekannt?
Wenn ich im Jahr 2017 dies rausfinden möchte könnte ich jedoch bei erneuter Aktenanforderung schlafende Hunde wecken. Gibt es noch andere Möglichkeiten?