01-03-2014, 18:43
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Erstaunlich, dass du trotz Abmeldung ins Ausland nur national zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden bist. Vermutlich hat man sich gedacht, dass du dumm genug sein könntest, um einfach so wieder mal nach D einzureisen, vielleicht sogar aus "Heimweh"
Vielleicht lag es aber auch daran, dass die Vorraussetzungen für einen Eintrag im SIS nicht vorlagen. Wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn man bedenkt, dass D auch sonst solche Instrumente missbraucht und Unterhaltspreller sogar teilweise widerechtlich per EU-Haftbefehl fahnden lässt. Es ist aber auch möglich, dass ein Eintrag im SIS vorliegt, dies aber nicht aus den Akten ersichtlich ist. In jedem Fall muss man sich in den USA keine Sorgen machen, da bei unbekannten Verbleib nur noch ein Interpol-Eintrag helfen könnte, der aber hier ausgeschlossen ist.
Zitat:Ich habe vor der Abmeldung nach einem Hotel in Frankreich geschaut und mich dann in Deutschland abgemeldet und als neue Anschrift die Hotel Adresse in Frankreich angegeben.
Erstaunlich, dass du trotz Abmeldung ins Ausland nur national zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden bist. Vermutlich hat man sich gedacht, dass du dumm genug sein könntest, um einfach so wieder mal nach D einzureisen, vielleicht sogar aus "Heimweh"
Vielleicht lag es aber auch daran, dass die Vorraussetzungen für einen Eintrag im SIS nicht vorlagen. Wobei das eher unwahrscheinlich ist, wenn man bedenkt, dass D auch sonst solche Instrumente missbraucht und Unterhaltspreller sogar teilweise widerechtlich per EU-Haftbefehl fahnden lässt. Es ist aber auch möglich, dass ein Eintrag im SIS vorliegt, dies aber nicht aus den Akten ersichtlich ist. In jedem Fall muss man sich in den USA keine Sorgen machen, da bei unbekannten Verbleib nur noch ein Interpol-Eintrag helfen könnte, der aber hier ausgeschlossen ist.
Das Leben mag einem viele Dinge nehmen, doch solange es einem nicht den Willen gebrochen hat, ist nichts verloren.