03-03-2014, 13:10
Hallo,
Wie wackelpudding schon schrieb - bis jetzt ist alles nur aufgeregtes Flügelschlagen. Los geht es "erst" bei ganz konkreten Anschuldigungen gegen Dich, die das Kindeswohl beeinträchtigen würden.
Den Vorschlag von wackelpudding zur Vorinformation der örtlich zuständigen Polizei finde ich nicht so schlecht, wobei Du auch dort keine großen Erwartungen bzgl. Verständnis für Dich haben solltest.
Immerhin besteht dann aber die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei bei einer zukünftigen möglichen Strafanzeige der KM besonders sorgfältig und neutral ermitteln wird.
Es wäre nämlich äußerst unwahrscheinlich, dass Du als Täter vor der Tat bereits die Polizei darüber informieren würdest, dass Du demnächst eine Straftat begehen wirst ...
Diese grobe Verletzung der Fürsorge - oder Erziehungspflicht muss allerdings auch ein Richter so einschätzen ...
Ohne jetzt zu ausführlich werden zu wollen - Voraussetzung wäre zunächst ein vom Gericht beauftragtes Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der KM. Ob das aber im Vorfeld des gSR-Verfahrens taktisch der richtige Zeitpunkt wäre, ist zweifelhaft. Gerade das gSR bedingt (nach der mehrheitlichen Auffassung deutscher Familienrichter) ein gewisses Maß an Kooperationsfähigkeit beider Elternteile. Solltest Du zu diesem Zeitpunkt jedoch die Erziehungsfähigkeit der KM in Frage stellen, wäre da ein gewisser Widerspruch erkennbar und es würde sich die Frage stellen, warum Du nicht gleich selbst die Alleinsorge beantragt hast.
Diese Möglichkeit hast Du aber immer noch, falls die KM im Verlauf des gSR-Verfahrens "besondere Maßnahmen" ergreifen sollte.
Zunächst musst Du die Umgangsprobleme vor Gericht nicht zu hoch hängen, um zumindest eine gewisse funktionierende gemeinsame Kooperations-und Kommunikationsebene zu behaupten.
Das ist ja gerade die Krux eines gSR-Verfahrens.
In meinem Fall z.B. Zitat der Richterin am OLG "Wie soll denn das gSR funktionieren, wenn Sie sich noch nicht einmal über den Umgang einigen können?"
Natürlich könntest Du auch einen Antrag stellen, dass der KSB gleich neben dem JA auch an der mündlichen Verhandlung teilnimmt.
Würde ich aber erst machen, wenn die KM tatsächlich bereits Falschbeschuldigungen erhoben hat (Stichwort wieder Kooperations-und Kommunikationsfähigkeit). Bis dahin solltest Du (auch in Deiner Antragsbegründung für das Gericht) so wenig wie möglich Negatives über die KM äußern - im Zentrum muss ausschließlich das Wohl des Kindes stehen.
PS
zum Lesen:
- http://www.wera-fischer.de/pas.html
- http://familienrecht.at/fileadmin/psy_au...cheld1.pdf
PPS
Du solltest den Begriff PAS gegenüber der mütterlichen Helferindustrie selbst nicht benutzen.
(03-03-2014, 00:24)LifeNoBeach schrieb: Jetzt gehts also los....!Nein, von "losgehen" kann noch gar nicht die Rede sein.
Wie wackelpudding schon schrieb - bis jetzt ist alles nur aufgeregtes Flügelschlagen. Los geht es "erst" bei ganz konkreten Anschuldigungen gegen Dich, die das Kindeswohl beeinträchtigen würden.
(03-03-2014, 00:24)LifeNoBeach schrieb: Über diese erneute Drohung hab ich dann auch das JA schon malDas ist grundsätzlich wichtig und richtig. Erwarte aber vom JA bitte nicht zu viel. In meinem Fall (Missbrauchsbeschuldigungen) hatte ich auch frühzeitig das JA informiert, genützt hat das allerdings gar nichts.
informiert, da ich nicht weiß, wie ernst ich das wirklich nehmen soll....
Den Vorschlag von wackelpudding zur Vorinformation der örtlich zuständigen Polizei finde ich nicht so schlecht, wobei Du auch dort keine großen Erwartungen bzgl. Verständnis für Dich haben solltest.
Immerhin besteht dann aber die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei bei einer zukünftigen möglichen Strafanzeige der KM besonders sorgfältig und neutral ermitteln wird.
Es wäre nämlich äußerst unwahrscheinlich, dass Du als Täter vor der Tat bereits die Polizei darüber informieren würdest, dass Du demnächst eine Straftat begehen wirst ...
(03-03-2014, 00:24)LifeNoBeach schrieb: Selbst mein Anwalt sieht mittlerweile sogar "psychischen Kindesmißbrauch" vorliegen, aber tut sich halt mit der Nachweisbarkeit im Moment auch noch schwer....Es ist sehr schwer, diesen Nachweis zu erbringen und dauert immer sehr lange. Selbstverständlich ist die Tatsache der vorsätzlichen und (unbegründbaren!) Entfremdung eines Elternteils kindeswohlgefährdend.
Diese grobe Verletzung der Fürsorge - oder Erziehungspflicht muss allerdings auch ein Richter so einschätzen ...
Ohne jetzt zu ausführlich werden zu wollen - Voraussetzung wäre zunächst ein vom Gericht beauftragtes Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der KM. Ob das aber im Vorfeld des gSR-Verfahrens taktisch der richtige Zeitpunkt wäre, ist zweifelhaft. Gerade das gSR bedingt (nach der mehrheitlichen Auffassung deutscher Familienrichter) ein gewisses Maß an Kooperationsfähigkeit beider Elternteile. Solltest Du zu diesem Zeitpunkt jedoch die Erziehungsfähigkeit der KM in Frage stellen, wäre da ein gewisser Widerspruch erkennbar und es würde sich die Frage stellen, warum Du nicht gleich selbst die Alleinsorge beantragt hast.
Diese Möglichkeit hast Du aber immer noch, falls die KM im Verlauf des gSR-Verfahrens "besondere Maßnahmen" ergreifen sollte.
Zunächst musst Du die Umgangsprobleme vor Gericht nicht zu hoch hängen, um zumindest eine gewisse funktionierende gemeinsame Kooperations-und Kommunikationsebene zu behaupten.
Das ist ja gerade die Krux eines gSR-Verfahrens.
In meinem Fall z.B. Zitat der Richterin am OLG "Wie soll denn das gSR funktionieren, wenn Sie sich noch nicht einmal über den Umgang einigen können?"
(03-03-2014, 00:24)LifeNoBeach schrieb: Bei der SB vom KSB hats die Km schonmal ganz schön verckackt! Vielleicht hilft mir das ja irgendwann mal....Nun ja, zumindest bei der ausstehenden gSR-Gerichtsverhandlung wird zunächst das JA gebeten, eine Stellungsnahme zum Fall abzugeben. Ob der KSB überhaupt vom Richter mit einbezogen wird, obliegt allein ihm.
Natürlich könntest Du auch einen Antrag stellen, dass der KSB gleich neben dem JA auch an der mündlichen Verhandlung teilnimmt.
Würde ich aber erst machen, wenn die KM tatsächlich bereits Falschbeschuldigungen erhoben hat (Stichwort wieder Kooperations-und Kommunikationsfähigkeit). Bis dahin solltest Du (auch in Deiner Antragsbegründung für das Gericht) so wenig wie möglich Negatives über die KM äußern - im Zentrum muss ausschließlich das Wohl des Kindes stehen.
PS
zum Lesen:
- http://www.wera-fischer.de/pas.html
- http://familienrecht.at/fileadmin/psy_au...cheld1.pdf
PPS
Du solltest den Begriff PAS gegenüber der mütterlichen Helferindustrie selbst nicht benutzen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel