danke für die wertvollen Infos.
Es gab Ende 2013 einen kurzfristig eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meine EF wollte aufgrunddessen danach schnell mit beiden Kindern in ihre neue Wohnung ausziehen. Als erstes wurden beim V-Termin die Kinder befragt, dann fand die Verhandlung statt. Ergebnis: Eine Einigung vor Gericht fand nicht statt, meine EF hat dann den Verfahrensbestand beantragt, dessen Bericht dem FG in Kürze zugestellt wird (vorab wurde uns mündlich der Kindeswille diese Tage mitgeteilt: 1 Kind möchte bei Mutter bleiben, 1 Kind beim Vater - insofern Bestätigung der Aussagen pro Kind beim Verhandlungstermin Ende letzten Jahres) Der VB versuchte eine aussergerichtliche Einigung über Umgang zu verfolgen. Dieser Vermittlungsversuch einer Einigung wurde durch die aktuelle Strafanzeige verdrängt wegen dringendem Handlungsbedarf hinsichtlich der Kindeswohlgefährdung.
Das Hauptverfahren läuft weiter, nur die Eilbedürftigkeit meiner EF wegen schnellem Auszug wurde nicht mehr verfolgt. Meine EF will nachwievor beide Kinder haben und als sie sah, dass dies seinerzeit nicht ging, beantragte sie den Verfahrensbestand und nutzt nun das Strafverfahren.
.. kleiner Nachtrag. Derzeit gibt es "nur" Strafanzeigen....
Morgen weiss ich mehr und schreibe dazu...
Es gab Ende 2013 einen kurzfristig eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meine EF wollte aufgrunddessen danach schnell mit beiden Kindern in ihre neue Wohnung ausziehen. Als erstes wurden beim V-Termin die Kinder befragt, dann fand die Verhandlung statt. Ergebnis: Eine Einigung vor Gericht fand nicht statt, meine EF hat dann den Verfahrensbestand beantragt, dessen Bericht dem FG in Kürze zugestellt wird (vorab wurde uns mündlich der Kindeswille diese Tage mitgeteilt: 1 Kind möchte bei Mutter bleiben, 1 Kind beim Vater - insofern Bestätigung der Aussagen pro Kind beim Verhandlungstermin Ende letzten Jahres) Der VB versuchte eine aussergerichtliche Einigung über Umgang zu verfolgen. Dieser Vermittlungsversuch einer Einigung wurde durch die aktuelle Strafanzeige verdrängt wegen dringendem Handlungsbedarf hinsichtlich der Kindeswohlgefährdung.
Das Hauptverfahren läuft weiter, nur die Eilbedürftigkeit meiner EF wegen schnellem Auszug wurde nicht mehr verfolgt. Meine EF will nachwievor beide Kinder haben und als sie sah, dass dies seinerzeit nicht ging, beantragte sie den Verfahrensbestand und nutzt nun das Strafverfahren.
.. kleiner Nachtrag. Derzeit gibt es "nur" Strafanzeigen....
Morgen weiss ich mehr und schreibe dazu...