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Strafanzeige gegen KM gestellt, Kindesentzug
#1
Heute aktuel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt

Der Erschienene wurde über die starfrechtliche Folgen unwahrer Angaben belehrt.

Der Anzeigende erklärt:

Wegen der umstehend bezeichneten Straftat sowie aus allen anderen rechtlichen Gründen erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Beschuldigte.

Weiter erklärte der Anzeigende:

Frau XXXX XXXx war seit mai 2007 meine Lebensgefährtin. Wir haben zusammen in der Straße, ort gewohnt.
Am XX.XX.XXXX haben wir unser gemeinsames Kind, XXXX XXXX, bekommen. Die Vaterschaft habe ich anerkannt und das Sorgerecht haben beide Elternteile, Unterlagen anbei.
Am 17.06.2013 ist Frau XXXX XXXX das erste Mal zusammen mit unserem gemeinsamen Kind ausgezogen. Zu mir hat sie gesagt, dass sie zusammen mit dem Kind für 2 Wochen zu ihren Eltern nach XXXX in den Urlaub fährt.
Nach ca. 3 Wochen ist sie in unsere gemeinsame Wohnung zurückgekommen.
Am 02.09.2013 bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und mußte feststellen, dass meine Lebensgefährtin zusammen mit unserem gemeinsamen Kind wieder nach  XXXX gefahren ist. Seitdem ist sie nicht mehr zurückgekommen.
Gemäß anliegendem Umgangsprotokol habe ich das recht, meinen Sohn alle 2 Wochen für ein Wochenende bei mir zu haben. Seit 2015 darf ich es ergänzend zu dem Wochenendumgang je zweimal eine vollständige Woche haben.

Seit Oktober 2014 war es mir finanziel nicht möglich, meinen gemeinsamen Sohn zu sehen; immerhin ist XXXXX von meinem Wohnort recht weit entfernt.
Jetzt möchte  ich den Kontakt aber wieder aufnehmen, was von meiner ehemaligen Lebensgefährtin aber verhindert wird. Ich möchte gerne, dass das Kind in der Nähe wohnt, damit die Pflichten, die ich aufgrund des elterlichen Sorgerecht habe, von mir auch wahrgenommen werden können.
Am 02.04.2015 habe ich einen neuen Antrag auf Regelung des Umgangs mit meinem Sohn gestellt, Fotokopie anbei.
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#2
Jetzt wird die Mutter vorgeladen. Dann wird sie einen Schmarrn von sich geben. "Ich will ja, aber kann nicht", "Was will denn der?" und "Ich hab' ja so eine Angst vor ihm....."

Die Anzeige erscheint mir etwas dünn. Worum geht es? § 235 StGB? Der Tatbestand setzt "List" voraus. Die traut man den meisten Müttern nicht zu. Man bescheinigt ihnen einfach nur Blödheit und schon ist es nicht mehr relevant im Sinne des § 235 StGB.

Um also darauf zu reiten, müsste man schon richtig begründen.

Meinst Du, das ist der Sache dienlich? Du schreibst selbst, das Du Dir den Umgang nicht leisten kannst. Das stimmt bestimmt und ist schlimm. Aber genau darauf wird sie - wenn sie noch zusätzlich zum Anwalt geht - herum reiten: Das sieht dann so aus: "Ich habe hier gewartet. Aber er kam nicht.....Deswegen bin ich doch keine böse Mama".

Niemand wird sagen: Hey Mama. Dann komm ihm halt auf der Strecke entgegen! Das mutet man den Müttern nicht zu......

Einen Umgangsbeschluss hast Du vorliegen. Man wird dem neuen Antrag wahrscheinlich nicht stattgeben. Denn man wird nicht verlangen, das die Mutter in Deine Nähe zieht. Es fehlen schlicht die aufzählenden Fakten, das Umgang tatsächlich boykottiert wird.
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#3
In der Anzeige steht "Kindesentzug"


Habe alle anwältliche Schreiben zusätzlich da gelassen. Auch wo Sie sich im I-net geäusert hat "Meine Eltern wünschen sich einen Enkel, haben jedoch das Problem das ich so weit weg Wohne"

Aus den Anwältliche schreiben geht viel hervor. Zu einem das ich mit dem Umzug des Kindes nicht einverstanden bin. Depressionsproblemme von damalige Zeit. Aus den akzuellen Anwältliche Schreiben geht eindeutig hervor das Sie es verhindert.

Und mit der Staatsanwaltschaft Darmstadt ist es nicht zu spassen.
Die gute Dame sagte mir, fals ich nichts höre anfang Mai schriftlich anfragen.

Jetzt gilt es, den Umgang wieder aufzunehmen.
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#4
hallo jondon,

dann bringe deine eltern dazu, ebenfalls einen antrag auf umgang zu stellen!

und zwar genau dann, wenn deine beiden wochenenden nicht sind!

der antrag kann beim FG genauso gestellt werden und glaube mir, es wird gerne gesehen!

bb
netlover
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#5
Mein Vater ist Pflegefall, demenz, weglauf gefährdet. Er kann nicht zum Gericht in ca. 450 Km entfernung
Meine Mutter, nicht ausreichende Deutsch kenntnisse. Sowas kann Sie "Nix Telefonieren, Arbeiten" "Nix Verstehen" Dolmetscher ist sicherlich lösung.

Selbst wenn das alles durchgehen sollte. Jedes We. den Sohn abzuholen ist enorm Finanziel verbunden. Ein Versuch ist es jedoch definitiv Wert.

Muss der Antrag der Großeltern separat sein?
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#6
nein...du kannst ihn schreiben, unterschreiben deine eltern abgeben beim örtl. gericht mit der bitte um weiterleitung
an das wohnortgericht des kindes.

bb
netlover
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#7
JonDon, was war denn mit dem geplanten Umgang vom 27.3.2015? Kam der zustande?
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#8
(13-04-2015, 20:20)Theo schrieb: JonDon, was war denn mit dem geplanten Umgang vom 27.3.2015? Kam der zustande?


Nein! KM war nicht anwesend.
Am 10.04 ebenfalls nicht. Jetzt kommt der 27.04

Sie hat ja Anwaltlich mitteilen, es geht nicht, eventuel 27.04. Eventuel ist eben nichts verlässliches meine meinung nach.
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