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Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot
#1
Hallo,
wer kann helfen? Kurz zu meiner Papastory:

Meine Ehefrau will sich seit vielen Monaten trennen und die beiden Kinder (6J) haben. Ein Verfahrensbeistand wurde auf ihren Antrag aktiv, nachdem ihr Eilantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder Ende letzten Jahres vom FG nicht weiter verfolgt wurde (Es geschehen noch Wunder!). Die Kinder wurden vom FG befragt und ein Kind würde mit der Mutter gehen wollen, das andere mit dem Vater.

Ihre monatelangen Provokationen mir gegenüber waren aber nun erfolgreich. Sie hat kürzlich unter falschem Vorwand (Gewalt im Haus) die Polizei gerufen und konnte sie überzeugen, eine Strafanzeige mit 10 Tagen Hausverbot zu erstatten. Nun bin ich aussen vor. Das Haus gehört uns beiden. Das Jugendamt und der Verfahrensbeistand sehen kindeswohlgefährdung vorliegen und dass die Kinder dringend geschützt werden müssen. Das FG soll dazu angerufen werden und uns wird es überlassen, entsprechende Anträge kurzfristig an das FG zu stellen. Sie hat bereits seit Monaten eine Wohnung angemietet, aber nicht bezogen und will jetzt nun im Haus mit den Kindern bleiben. Wahrscheinlich ist die Wohnung wieder gekündigt, weil bisher kein Trennungsgeld fliesst.

Wer weiss Rat?
Wie komme ich wieder ins Haus nach 10 Tagen und zu den Kindern?
Was kann ich tun?

Danke für jeden Rat..
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#2
Ich wuerde mir einen GUTEN (und daher wahrscheinlich nicht guenstigen) Fachanwalt fuer Familienrecht suchen und auf den Rat der Forenmitglieder hoeren. Wichtig ist, dass das Jugendamt auf Deiner Seite ist, das ist mehr als die "halbe Miete".
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Man sollte sich einen Textbaustein über verwirrende oder verwirrte Darstellungen besorgen...

Das Familiengericht hat den Antrag der Mutter nicht verfolgt, aber die Kinder befragt und einen Verfahrensbeistand bestellt? Wie soll das denn zusammenpassen?

Abgesehen von hätte-wäre-wenn-Ratschlägen wäre eine präzisere Auskunft vor allem über den Grund des Gewaltschutz-Rauswurfs hilfreich.
Einfach einmal sammeln und strukturiert und sachdienlich vortragen, bitte!
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#4
Wenn sie monatelang provoziert und sich trennen will, bereits Verfahren wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht gelaufen ist, dann brennt die Bude schon lange lichterloh und es war klar, dass so etwas wie der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes kommen musste. Du hast dich darauf offenbar nicht vorbereitet und zahlst nun die Zeche.

Offenbar wird dir massive Gewalt gegen Ex und Kinder vorgeworfen, wenn nun beide gleichzeitig, Jugendamt und Verfahrensbeistand der Ansicht sind, die Kinder müssten dringend geschützt werden? Für die nächsten zehn Tage bist du aus dem Spiel, daran ist nun nichts mehr zu ändern. Wie es danach weitergeht, wird man sehen. Vermutlich provoziert sie mit diesem nun erwiesen erfolgreichen Instrument weiter und empfängt dich mit ausgetauschten Schlössern, Hilfegeschrei wenn du rein willst. Unternimm ja nichts ohne neutrale Zeugen. Wichtig ist auch die Kontinuität der Kontakts zu den Kindern, natürlich nicht im Haus, dafür existiert ja ein Platzverweis. Ist das möglich?
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#5
(04-03-2014, 23:33)Timo Sassi schrieb: Das Familiengericht hat den Antrag der Mutter nicht verfolgt, aber die Kinder befragt und einen Verfahrensbeistand bestellt? Wie soll das denn zusammenpassen?

Abgesehen von hätte-wäre-wenn-Ratschlägen wäre eine präzisere Auskunft vor allem über den Grund des Gewaltschutz-Rauswurfs hilfreich.
Einfach einmal sammeln und strukturiert und sachdienlich vortragen, bitte!
Das dachte ich mir auch grade, passt nicht wirklich zusammen. Worin bestanden genau die monatelangen Provokationen? Was exakt passierte an dem Tag, an dem die Polizei anmarschiert ist? Wenn Du magst, beschreibe die berufliche Situation der KM heute und früher!

Sieht sehr nach einem ganz bewussten Missbrauch des Gewaltschutzparagraphen aus.
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#6
danke für die wertvollen Infos.

Es gab Ende 2013 einen kurzfristig eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meine EF wollte aufgrunddessen danach schnell mit beiden Kindern in ihre neue Wohnung ausziehen. Als erstes wurden beim V-Termin die Kinder befragt, dann fand die Verhandlung statt. Ergebnis: Eine Einigung vor Gericht fand nicht statt, meine EF hat dann den Verfahrensbestand beantragt, dessen Bericht dem FG in Kürze zugestellt wird (vorab wurde uns mündlich der Kindeswille diese Tage mitgeteilt: 1 Kind möchte bei Mutter bleiben, 1 Kind beim Vater - insofern Bestätigung der Aussagen pro Kind beim Verhandlungstermin Ende letzten Jahres) Der VB versuchte eine aussergerichtliche Einigung über Umgang zu verfolgen. Dieser Vermittlungsversuch einer Einigung wurde durch die aktuelle Strafanzeige verdrängt wegen dringendem Handlungsbedarf hinsichtlich der Kindeswohlgefährdung.

Das Hauptverfahren läuft weiter, nur die Eilbedürftigkeit meiner EF wegen schnellem Auszug wurde nicht mehr verfolgt. Meine EF will nachwievor beide Kinder haben und als sie sah, dass dies seinerzeit nicht ging, beantragte sie den Verfahrensbestand und nutzt nun das Strafverfahren.

.. kleiner Nachtrag. Derzeit gibt es "nur" Strafanzeigen....
Morgen weiss ich mehr und schreibe dazu...
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#7
vorsicht:

1. anordnungen f. angebl. gewaltschutzverfahren sind an strenge maßstäbe gebunden:

a) der antragsteller muß den beweis f. gefahr f. leib und leben bringen
b) eine aussage hier allein genügt nicht
c) du bestreitest die aussage - also aussage gg aussage

2. hast du der bullerei nicht gesagt, daß das nicht stimmt? leider müssen die eine vorläufige entscheidung treffen, die aber nur die öffentliche ordnung herstellen soll

3. ich würde mir ein gemeindemitglied vom sozialdienst angeln, und dort hingehen, deine kinder in den arm nehmen und prüfen, ob schlösser etc noch da

4. arbeit: deine arbeit außer haus oder selbständig

5. geh zum sozialamt und lass dich ins männerhaus einweisen, wenn du nicht weist wohin - die müssen dir helfen - mach auf armen mann, der von der frau geschlagen wurde....

6. evtl. strafanzeige wg. falschaussage gg deine frau. es kann sein, daß diese anzeige im umgangsverfahren/ABR-verfahren kritisch gesehen wird, weil deine bald-ex damit angefangen hat, aber hier mußt du fakten schaffen und um richtigstellung kämpfen. wenn du guten kontakt zu den kindern hast, macht das nix!

7. wenn du knapp mit finanziellen mitteln bist, - hier bei uns in erding gibts kostenlos anwälte im FG-wesen für frauen, vielleicht gibts so einen verein bei euch auch für männer! prüfe das und nimm sofort kontakt auf, notfalls bitte deinen scheffe wegen massiver privater probleme um 3 tage unbezahlten urlaub. in diesen tagen mußt du aber ranklotzen! erkläre im die situation - vielleicht schenkt er dir auch die tage bzw. hilft dir mit einem firmenkredit weiter!

keine sorge - kinder überleben kriege und hungersnöte - die werden auch das überleben! bei deiner frau ist alles verloren, die sucht nur noch finanzielle sicherheit und ein faustpfand!

bb
netlover
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#8
Volle Zustimmung meines Vorposters!
Ergänzend möchte ich aber noch folgendes:
1. Ein evtl verhängtes Gew.Schutzverfahren dauert 6 Mon.
Mann sollte sich unbedingt dagegen wehren denn:
a) wird es hingenommen geht man faktisch davon aus, man sei gewalttätig.
b) Ein weiterer GS wird später nicht so schnell verhängt , oder man kann ihn erfolgreicher angreifen (meine Erfahrung)
Ich legte damals beim ersten mal Beschwerde ein und bekam nach einem halben Jahr eine Nachricht vom OLG ob ich es als erledigt betrachten könnte, da der GS ohnehin schon abgelaufen war.
2. Ein faktisch durchgesetzter GS wird gern als Umgangshinderungsgrund genannt.
Dieses ist nicht rechtens!
3. Lass dich nicht auf seltsame übergabebedingungen ein, es hat nur hemmende Umgangswirkung.
4. Lass dich nicht am Nasenring durch die Manege ziehen.
Sei ein redlicher Vater und lass dir nicht von der Helferindustrie ein schlechtes Gewissen einreden
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#9
Wenn du nichts gemacht hast....stell doch Strafanzeige
§ 187 StGB Verleumdung.

verläuft zwar im Sande, aber bleibt im Hinterkopf für die nächsten Schritte deiner Nochfrau.
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#10
Nachdem Du jetzt 6 Monate mit der Frau herum gehampelt hast, in der irrigen Annahme das würde wieder was werden (Dir sei verziehen, auch Andere machen das so), hatte sie genug Zeit Ihre Pläne zu machen.

Nun musst Du strategisch denken und kannst Dir keinerlei Fehler mehr erlauben.

Möglichkeit 1: Man nimmt Deiner Ex die Geschichte in Bezug auf das Gewaltschutzgesetz ab. Dann hast Du schlechte Karten und einen langen Weg vor Dir.

Das muss nicht zwingend so sein.

Möglichkeit 2: Du bekommst die Kuh vom Eis indem sich heraus stellt, dass die Ex gelogen hat. Das stellt zumindest einen Teil Deiner Reputation wieder her und bringt die Ex zumindest in Teilen in Erklärungsnot. Dies aber nicht vor dem Jugendamt und ähnlichen Kindeswohlgefährdern, denn dort genießt sie weitgehend Imunität.

Tipp:
Halte Dich weitgehend fern von diesen Institutionen.
Suche Dir einen Anwalt, der nicht nur Familienrechtler ist (die meisten von Denen sind eh Lachtauben....), sondern einen Anwalt der auch Fachanwalt für Strafrecht ist.
Deine Ex ist zu Allem fähig. Du wirst sie noch genau kennen lernen und Dir nicht vorstellen können, mit so einer Figur jemals zusammengelebt zu haben.

Es gibt eine White-List von Anwälten. Ich muss bei mir nachschauen.
Ansonsten guck mal bei Facebook den Alexander Heumann raus. Der macht dort sehr väterfreundliche Postings.

Die 10 Tage wirst Du überstehen. Die meisten Väter rechnen in Monaten und Jahren.

Ansonsten befolge die ersten Tipss wie oben und halt uns auf dem Laufenden.

Die Sache mit dem Haus ist erst mal nicht wichtig. Achte darauf, dass der Anwalt sich zuerst um die o.g. Problematik kümmert weil, wenn die merken das eine Vermögensauseinandersetzung stattfinden soll, sind die ganz schnell dabei, sich erst darum zu kümmern, weil da noch was zu holen ist.

Wenn Du diese Nummer hier einigermaßen klären konntest, melde Dich nochmal wegen des Hauses. Da kann ich Dir ein paar gute Tipps geben, bevor Dir auch hier alles um die Ohren fliegt ;-)
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#11
@iwan
Üble Nachrede gibt es faktisch nicht im Familienrecht.
Ich selbst habe derzeit die größte Mühe meiner Ex per Unterlassung offensichtliche Lügen zu verbieten.
Es heisst in etwa so:
"Man kann einer (möglichen)Geschädigten nicht im Vorfeld den Mund verbieten"
Hintergrund: Anklage wegen Körperverletzung==>verurteilt==>Berufung
Seit je her(über 4 J.) behauptet sie bei jeder Gelegenheit(auch außerhalb des Gerichts) ich habe sie brutal zusammengeschlagen.
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#12
(05-03-2014, 18:32)raid schrieb: Ich stehe mit Vätern in Kontakt, die sich gegen die Ex regelmäßig wehren bzw. wehrten, und heute ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen.
mit "regelmäßig wehren" ist auch noch nichts gewonnen, im Übrigen ist damit auch nichts gesagt.
Man muss sich in der richtigen Weise und mit den richtigen Mitteln wehren!
Ich habe besten Kontakt zu meiner Tochter.
Aber ich habe mich auch von Anfang an nicht mit Jugendämtern und deren Parasiten, die sich als Helfer verkleidet eine goldene Nase verdienen, eingelassen.
Und wer auf mich auch nur gezielt hat, auf den habe ich sofort geschossen.
Immer in Notwehr Wink

Die meisten Väter wehren sich erst, wenn's schon zu spät ist.
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#13
(05-03-2014, 23:48)webmin schrieb: @iwan
Üble Nachrede gibt es faktisch nicht im Familienrecht.

Üble Nachrede ist m.e. etwas anderes, Verleumdung wird im Strafrecht verfolgt wenn jemand eine Behauptung erfindet um sich einen persönlichen Vorteil zu verschaffen.
Aus meiner Sicht tut die Dame nichts anderes, wenn sie den Störfaktor aus der gemeinsamen Wohnung entfernen lässt.
Ein Kind will zum Papa? zunächst 10 Tage Zeit um die Supermami zu spielen
und Gehirnwäsche zu betreiben.
Da muss die Dame kreativ sein um sich langfristig ihren Wohlstand zu sichern.
Eine Pattsituation im Kindesunterhalt bringt ihr nichts.
Warum sollte man einen Vernichtungsfeldzug einfach über sich ergehen lassen?
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#14
Versucht, dem Vater hier in seiner Problematik zu helfen. Die anderen Dinge lenken ihn ab.
Ich stimme Dir aber @raid zu, was die Strafanzeigen angeht. Ich habe auch Anzeigen gestellt. Einmal sogar, aufgrund eines Briefes den die Ex an meine Familie gesendet hat und den ich heute noch habe.
Schriftliche Verleumdung wirkt sogar straferhöhend, aber:

Sobald der Staatsanwalt sieht, dass das eine Trennungskiste ist, verdreht er die Augen und legt das Ding beiseite.....
@Flipper: Spar Dir diese Energie.

In Bezug auf das Wehren kannst Du evtl. Ibikus nach wirksamen juristischen Mitteln fragen, ansonsten darf ich raten, sich derzeit um ordentliche Verteidigung und deren Strategie zu bemühen, denn Du bist in der Defensive.

Laß Dich nicht verrückt machen. Gehirnwäsche der PAS-Mamis funktioniert zwar, aber selbst die "Profis" unter diesen Psychos schaffen es nicht in 10 Tagen.
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#15
Hallo, danke für jeden Rat.
Ich halte Euch mit den neusten Entwicklungen der letzten Tage nun auf dem Laufenden.

Vorab eine weitere Info: Die berufliche Situation der KM war folgende.
Nach 3 Jahren Elternzeit hat Sie eine TZ-Job angefangen und arbeitet weiterhin unverändert (<50% Arbeitszeit).

Ihre monatelangen Provokationen mir gegenüber waren u.a. Anfang März nun erfolgreich. Sie hat unter falschem Vorwand (Gewalt im Haus) die Polizei gerufen und konnte sie überzeugen und ich erhielt eine mündlich ergangene Polizeiverfügung über -Aufenthaltsverbot/Bereichsbetretungsverbot für Haus, Arbeitsplatz der Ehefrau und Schule für 10 Tage. Sie wäre mehrfach Opfer von Körperverletzungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen gewesen. Ich sagte, dass stimmt nicht. Dies interessiert aber nicht die Polizei. Ich musste zu einem Informationstermin zum Gewaltschutzgesetz zur Polizei und fühle mich als Unschuldiger nun wie ein Gewalttäter. Seither habe ich meine Kinder weder gesehen noch gesprochen. Sie verweigert ein Treffen außerhalb der Verbotzone innerhalb der 10 Tage.

Für Ende dieses Monats erhielt ich die Ladung in der einstweiligen Anordnungssache betreffend der beiden Kinder zum Anhörungstermin. Dann sollte der Bericht des Verfahrensbeistands über den Kindeswillen vorliegen.

Das Jugendamt sagte mir, dass es befürwortet, ein Gutachten (Themenschwerpunkt derzeit unbekannt) beim Familiengericht erstellen zu lassen, dass nicht der Verfahrensbeistand erstellt.

Jetzt habe ich erfahren, dass meine Ehefrau eine Verfügung zur Wohnungszuweisung (nach Ablauf der 10 Tage) gegen mich ohne Anhörungstermin durch das Familiengericht erwirkt hat. Sie sagte , dass sie nun mit den Kindern im Haus bleiben wolle. Ich bin raus aus dem Haus für mehrere Monate. Was mit der angemieteten, aber nicht bezogenen Wohnung von ihr ist, sagt sie nicht.
Ich bin völlig sprach- und ratlos.

Was kann ich nun tun?
Wie kann ich ein mehrmonatiges „Haus-/Wohnungsverbot“ abwehren?
Wie kann ich meine Kinder sehen?
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#16
Hat sie minutiös nach den genauem Tips der Scheidungsratgeber für Frauen durchgezogen. Du kannst deiner Ex ehrlich gratulieren, sie hat dich mustergültig nach Standardschema abgefertigt. Du siehst, wie wichtig es für Männer ist, beim ersten Anzeichen von Trennung zu handeln statt weiterzumachen wie bisher.

Zitat:Wie kann ich ein mehrmonatiges „Haus-/Wohnungsverbot“ abwehren?

Mit der Wohnungszuweisung ist das Thema erledigt, wenn sie die durchbekommt (was sehr wahrscheinlich ist) hat sie die Wohnung und du bist nicht für Monate, sondern für immer draussen. Mit der Wohnung bekommt sie auch die Kinder, sie macht Beziehungs- und Wohnortkontinuität geltend. Selbst ohne den Gewaltschutzkram hättest du verloren. Wer auszieht, verliert.

Meiner Ansicht nach solltest du dir jetzt eine eigene Wohnung suchen und dich auf ein Leben als unterhaltszahlender Umgangsvater vorbereiten. Ein Gutachten über den Verbleib der Kinder würde ich ablehnen, macht alles nur teurer und am Ende verlierst du doch.
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#17
ist das Haus bezahlt? Wenn nicht, zahlst du noch Hypotheken für ein Haus, das du nicht mehr betreten darfst?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Herzlichen Glückwunsch,
untätigkeit = schnell verlorene Schlacht
Eines habe ich in meiner Scheidung gelernt, wer sich nicht wehrt der verliert.
Meine Ex-Dame zog die gleichen Fäden und war abschließend als Lügnerin gebranntmarkt.
Das hat mir insgesammt zu einem hocherfreulichen Verlauf verholfen.
Ich bin kein Sozialfall oder Auslandsflüchtling, werde nicht abgemolken und lebe ein Leben im Wohlstand.

Mein Tipp für dich, geh in die Offensive.
wenn deine Dame lediglich ihre Angst vor deinen Drohungen zum Verweis aufgeführt hat, such dir schnellstens einen sehr guten Anwalt.
Der wehrt die Zuweisung ab und bekämpft dein Gewalttäterimage.

1.Fehlende Wiederholungsgefahr: Liegt keine Wiederholungsgefahr vor, wobei der Täter die Vermutung der Wiederholung einer Gewalttat oder Drohung widerlegen muss, ist eine Wohnungszuweisung nur möglich, wenn dem Opfer wegen der Schwere der Tat ein weiteres Zusammenleben in der bisher gemeinsam genutzten Wohnung nicht zugemutet werden kann. Das ist z.B. bei einer schweren Körperverletzung, Vergewaltigung oder bei einem versuchten Tötungsdelikt der Fall.
2.Unter Umständen können auch besondere Interessenlagen von Kindern des Täters, die im gemeinsamen Haushalt leben, den Verbleib in der Wohnung rechtfertigen, so dass hier der Opferschutz hinter dem Wohl der Kinder zurückstehen muss.

parallel kümmer dich heimlich um eine neue Wohnung.
Wenn du wieder Zugang zu deiner Ehewohnung hast, nutze diesen nicht um mit ihr über die Probleme oder Trennung zu reden und schon gar nicht allein.
Nächtige zunächst nicht dort (sondern bei Freunden) und mach auf lieben dummen Ehemann der auf Knien rutscht und zu ihr zurück will (kauf Blumen und Pralinen). Gib Ihr das Gefühl, dass sie die Macht hat. Das wiegt sie in Sicherheit.
Nimm dir ein paar Tage frei, und studiere die Gewohnheiten deiner Ex (beschatte sie).
Wenn die Gelegenheit günstig ist, räum die Bude in soweit leer was du für deine neue Wohnung gebrauchen kannst (da reichen 1-2 Stunden).Informiere im Vorfeld niemanden davon.
Ein Kind ist ein Pappakind? Kümmer dich besonders gut nur um dieses (Zoobesuche/Kino o.ä.).
Das bestärkt das Kind noch mehr zu dir zu wollen. Besonders da die Mama jetzt sagt du wärst böse weil du die Wohnung ausgeräumt hast. Erkläre dem Kind die Situation ausschweifend.

Eines solltest du dir auf die Fahne schreiben, deine Ehe ist nicht mehr zu retten.
Deine Dame will dich vernichten ,aus welchen Gründen auch immer, und sie ist weitaus Intelligenter als du denkst.
Vater Staat gibt Ihr zudem die Waffen in die Hand.

Wenn du stillhältst oder nur auf Attacken reagierst bist du erledigt.

Gruß
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#19
Entscheidend ist die schnelle massive Gegenwehr mit einem guten Fachanwalt oder wenn du es dir leisten kannst, mit zwei RA - einer Familienrecht (Scheidung/KU/Umgang), der andere Strafrecht (Gewaltvorwurf).

Sie hat in einem Blitzkrieg jetzt Frontstellung bezogen - dich zurückgedrängt auf allen menschlichen und juristischen Ebenen. Als nächstes kommen umfangreiche Unterhaltsforderungen - dann hat sie für das Erste ihr Pulver verschossen.

Du musst deine spärliche Munition und deine derzeitige Verfassung geschickt unter einen Hut bekommen und zum Gegenangriff blasen.

Die nächste Frage wird das Haus sein - Hypothek ja oder nein?

Wie sieht deine finanzielle Situation aus? Wie ist dein Verdienst?

Und zum Schluß, ich hatte das alles auch und bin heute fast freundschaftlich mit der KM verbunden - wir profitieren beide, sowie natürlich das Kind davon. Finanziell geht es wieder aufwärts.

Es muss nicht immer im totalen Krieg enden.

Gehe aber in dieser Phase immer vom Schlimmsten aus!

Beherrschung und klare Sinne (kein Alkohol/Drogen) sind Wichtig.
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#20
(12-03-2014, 09:43)IWAN schrieb: Mein Tipp für dich, geh in die Offensive.

In der jetzigen Phase spielt das keine Rolle mehr. Zu viele Stellschrauben sind längst fest eingerastet. Die Wohnungszuweisung ist beantragt und die wird Dank der sich gegenseitig verstärkenden Faktoren durchgehen.

Sich auf ein Kind zu konzentrieren führt auch nicht weiter. Eine Geschwistertrennung wird so gut wie nie angeordnet und dass der Richter beide Kinder dem der Ehewohnung verwiesenen Vater zuweist weil eines zu ihm will, wird auch nicht geschehen. Der Richter wird zum Kind sagen, du kannst ihn ja besuchen.

Es bleibt das Glücksspiel der Reinwaschung vom Gewaltvorwurf. Ein weiteres und auch teures Glücksspiel ist auch die Suche nach einem Anwalt dafür. Wahrscheinlich geht es so aus, dass das Verfahren eingestellt wird oder irgendeine nicht mehr relevante Sanktion verhängt wird, dazu die fette Anwaltsrechnung. Alle haben kassiert und der Vater sitzt am Ende trotzdem als Unterhaltszahler im Wohnklo und kann sich glücklich schätzen, wenn er die Kinder ab und zu am Wochenende sieht.
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#21
Mann kann natürlich auch alles über sich ergehen lassen, kein Risiko eingehen und letztendlich einen Thread eröffnen wie man sich am besten absetzt Dodgy
Übrigens bei uns wurde dem Kindeswunsch entsprochen und der Kindesunterhalt hat sich somit aufgehoben. EU oder TU habe ich nie gezahlt und werde ich nie Zahlen.
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#22
Natürlich spielt das noch eine Rolle - hier prallen wieder die typischen unterschiedlichen Gedanken/Meinungen aufeinander.

Ich hatte auch Gewaltvorwürfe, dreimal die Polizei in der Wohnung und einmal die 9mm einer jungen Polizistin auf mich gerichtet!

Ich war finanziell ruiniert trotz Spitzenverdienst - innerhalb von drei Wochen!

Hinterher stellte sich heraus - natürlich hatte sie gelogen was den Gewaltvorwurf betraf.

Nicht alle Anwälte sind schlechte Abzocker, meiner war sehr jung, dafür überaus engagiert. Die gegnerische Fledermaus war eine bekennende Feministin und bekannte Männervernichterin im Familienrecht, bekannt über die Landesgrenzen hinaus. Nebenbei bemerkt auch im VAMV tätig!

Mein Feld und Wiesen Anwalt hat mich souverain und eloquent rausgeboxt für wenig Geld im Vergleich zu dem Schaden den die KM angerichtet hat.

Die richtige Taktik und ein kühler Kopf sind jetzt die besseren Ratgeber.

Die KM wurde letztlich für andere Dinge Haftbar gemacht und verurteilt - ich hätte sie beruflich und ihre finanzielle Existenz vernichten können.

Letztlich habe ich es geschickt genutzt um reichlich Umgang festigen zu können - bis heute.

Hätte ich seinerzeit in der heißen Phase auf so manchen Einflüsterer (papa.com) gehört würde ich heute meinem Umgang hinterher rennen und streiten!

Also bitte keine pauschalen Vorhersagen treffen - noch ist für den TO alles offen.
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#23
(12-03-2014, 10:54)IWAN schrieb: Übrigens bei uns wurde dem Kindeswunsch entsprochen

Bei zwei sechsjährigen Kindern?
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#24
Ah, Zwillinge?
na ja meine waren damals 8 und 6 Jahre.
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#25
(12-03-2014, 10:59)Kindeswohlhandel.de schrieb: Die gegnerische Fledermaus war eine bekennende Feministin und bekannte Männervernichterin im Familienrecht, bekannt über die Landesgrenzen hinaus. Nebenbei bemerkt auch im VAMV tätig!
Wir kennen Sie hier inzwischen :-)

(12-03-2014, 10:59)Kindeswohlhandel.de schrieb: Also bitte keine pauschalen Vorhersagen treffen - noch ist für den TO alles offen.
Das ist tatsächlich wichtig zu sagen u.a., auch um selbst nicht vorzeitig aufzugeben oder größeren Schaden zu nehmen.
Auch bei der bekannten deutschen Familienunrechtsproblematik, muss mann wissen, dass es auch Ausnahmen gibt und jeder Fall ein Einzelfall ist.
Die einzig richtige Strategie für jeden Ernstfall gibt es daher nicht.
Nach mehr als einem 3-jährigen Kampf inkl. Strafanzeige wegen sexuellem Missbrauchs, bei dem ich stellenweise kein Licht mehr gesehen habe, funktioniert heute bei mir alles besser als je zuvor. Ich lebe heute fast das Wechselmodell - damals unvorstellbar, die KM bot 3 Tage monatlich an ...
Sicher hatte ich auch sehr viel Glück und eine sehr gute Rechtsanwältin.

@Flipper
Hüte Dich vor eigenen Kurzschlusshandlungen und zuviel Emotionen.
Über Deine anwaltliche Hilfe hast Du m.W. noch nichts geschrieben ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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