05-03-2014, 10:27
vorsicht:
1. anordnungen f. angebl. gewaltschutzverfahren sind an strenge maßstäbe gebunden:
a) der antragsteller muß den beweis f. gefahr f. leib und leben bringen
b) eine aussage hier allein genügt nicht
c) du bestreitest die aussage - also aussage gg aussage
2. hast du der bullerei nicht gesagt, daß das nicht stimmt? leider müssen die eine vorläufige entscheidung treffen, die aber nur die öffentliche ordnung herstellen soll
3. ich würde mir ein gemeindemitglied vom sozialdienst angeln, und dort hingehen, deine kinder in den arm nehmen und prüfen, ob schlösser etc noch da
4. arbeit: deine arbeit außer haus oder selbständig
5. geh zum sozialamt und lass dich ins männerhaus einweisen, wenn du nicht weist wohin - die müssen dir helfen - mach auf armen mann, der von der frau geschlagen wurde....
6. evtl. strafanzeige wg. falschaussage gg deine frau. es kann sein, daß diese anzeige im umgangsverfahren/ABR-verfahren kritisch gesehen wird, weil deine bald-ex damit angefangen hat, aber hier mußt du fakten schaffen und um richtigstellung kämpfen. wenn du guten kontakt zu den kindern hast, macht das nix!
7. wenn du knapp mit finanziellen mitteln bist, - hier bei uns in erding gibts kostenlos anwälte im FG-wesen für frauen, vielleicht gibts so einen verein bei euch auch für männer! prüfe das und nimm sofort kontakt auf, notfalls bitte deinen scheffe wegen massiver privater probleme um 3 tage unbezahlten urlaub. in diesen tagen mußt du aber ranklotzen! erkläre im die situation - vielleicht schenkt er dir auch die tage bzw. hilft dir mit einem firmenkredit weiter!
keine sorge - kinder überleben kriege und hungersnöte - die werden auch das überleben! bei deiner frau ist alles verloren, die sucht nur noch finanzielle sicherheit und ein faustpfand!
bb
netlover
1. anordnungen f. angebl. gewaltschutzverfahren sind an strenge maßstäbe gebunden:
a) der antragsteller muß den beweis f. gefahr f. leib und leben bringen
b) eine aussage hier allein genügt nicht
c) du bestreitest die aussage - also aussage gg aussage
2. hast du der bullerei nicht gesagt, daß das nicht stimmt? leider müssen die eine vorläufige entscheidung treffen, die aber nur die öffentliche ordnung herstellen soll
3. ich würde mir ein gemeindemitglied vom sozialdienst angeln, und dort hingehen, deine kinder in den arm nehmen und prüfen, ob schlösser etc noch da
4. arbeit: deine arbeit außer haus oder selbständig
5. geh zum sozialamt und lass dich ins männerhaus einweisen, wenn du nicht weist wohin - die müssen dir helfen - mach auf armen mann, der von der frau geschlagen wurde....
6. evtl. strafanzeige wg. falschaussage gg deine frau. es kann sein, daß diese anzeige im umgangsverfahren/ABR-verfahren kritisch gesehen wird, weil deine bald-ex damit angefangen hat, aber hier mußt du fakten schaffen und um richtigstellung kämpfen. wenn du guten kontakt zu den kindern hast, macht das nix!
7. wenn du knapp mit finanziellen mitteln bist, - hier bei uns in erding gibts kostenlos anwälte im FG-wesen für frauen, vielleicht gibts so einen verein bei euch auch für männer! prüfe das und nimm sofort kontakt auf, notfalls bitte deinen scheffe wegen massiver privater probleme um 3 tage unbezahlten urlaub. in diesen tagen mußt du aber ranklotzen! erkläre im die situation - vielleicht schenkt er dir auch die tage bzw. hilft dir mit einem firmenkredit weiter!
keine sorge - kinder überleben kriege und hungersnöte - die werden auch das überleben! bei deiner frau ist alles verloren, die sucht nur noch finanzielle sicherheit und ein faustpfand!
bb
netlover