05-03-2014, 14:11
Volle Zustimmung meines Vorposters!
Ergänzend möchte ich aber noch folgendes:
1. Ein evtl verhängtes Gew.Schutzverfahren dauert 6 Mon.
Mann sollte sich unbedingt dagegen wehren denn:
a) wird es hingenommen geht man faktisch davon aus, man sei gewalttätig.
b) Ein weiterer GS wird später nicht so schnell verhängt , oder man kann ihn erfolgreicher angreifen (meine Erfahrung)
Ich legte damals beim ersten mal Beschwerde ein und bekam nach einem halben Jahr eine Nachricht vom OLG ob ich es als erledigt betrachten könnte, da der GS ohnehin schon abgelaufen war.
2. Ein faktisch durchgesetzter GS wird gern als Umgangshinderungsgrund genannt.
Dieses ist nicht rechtens!
3. Lass dich nicht auf seltsame übergabebedingungen ein, es hat nur hemmende Umgangswirkung.
4. Lass dich nicht am Nasenring durch die Manege ziehen.
Sei ein redlicher Vater und lass dir nicht von der Helferindustrie ein schlechtes Gewissen einreden
Ergänzend möchte ich aber noch folgendes:
1. Ein evtl verhängtes Gew.Schutzverfahren dauert 6 Mon.
Mann sollte sich unbedingt dagegen wehren denn:
a) wird es hingenommen geht man faktisch davon aus, man sei gewalttätig.
b) Ein weiterer GS wird später nicht so schnell verhängt , oder man kann ihn erfolgreicher angreifen (meine Erfahrung)
Ich legte damals beim ersten mal Beschwerde ein und bekam nach einem halben Jahr eine Nachricht vom OLG ob ich es als erledigt betrachten könnte, da der GS ohnehin schon abgelaufen war.
2. Ein faktisch durchgesetzter GS wird gern als Umgangshinderungsgrund genannt.
Dieses ist nicht rechtens!
3. Lass dich nicht auf seltsame übergabebedingungen ein, es hat nur hemmende Umgangswirkung.
4. Lass dich nicht am Nasenring durch die Manege ziehen.
Sei ein redlicher Vater und lass dir nicht von der Helferindustrie ein schlechtes Gewissen einreden