05-03-2014, 23:48
@iwan
Üble Nachrede gibt es faktisch nicht im Familienrecht.
Ich selbst habe derzeit die größte Mühe meiner Ex per Unterlassung offensichtliche Lügen zu verbieten.
Es heisst in etwa so:
"Man kann einer (möglichen)Geschädigten nicht im Vorfeld den Mund verbieten"
Hintergrund: Anklage wegen Körperverletzung==>verurteilt==>Berufung
Seit je her(über 4 J.) behauptet sie bei jeder Gelegenheit(auch außerhalb des Gerichts) ich habe sie brutal zusammengeschlagen.
Üble Nachrede gibt es faktisch nicht im Familienrecht.
Ich selbst habe derzeit die größte Mühe meiner Ex per Unterlassung offensichtliche Lügen zu verbieten.
Es heisst in etwa so:
"Man kann einer (möglichen)Geschädigten nicht im Vorfeld den Mund verbieten"
Hintergrund: Anklage wegen Körperverletzung==>verurteilt==>Berufung
Seit je her(über 4 J.) behauptet sie bei jeder Gelegenheit(auch außerhalb des Gerichts) ich habe sie brutal zusammengeschlagen.