07-03-2014, 01:26
(07-03-2014, 01:11)raid schrieb: Und mach nicht den Fehler, dass Du dir nun kurzfristig ein Firmenfahrzeug von deinem Arbeitgeber sponsern lässt, sonst ziehen sie dich auf ihre fiktive Spielwiese.
Hey, das hab ich gelesen. Das können sie aber nicht, weil es
im Sozialrecht keine Fiktion gibt, sondern das Tatsächlichkeitsprinzip.
Tatsächlich hat niemand in seinem Regelsatz einen Fahrtkostenanteil
in Höhe des Steueranteils der Bruttolistenpreismethode für ein Firmenfahrzeug. Es sei denn, es wäre das Grundmodell vom VW-Käfer mit einer Zulassung vor 1970 .
Bei der Erhebung des Eckregelsatzes ist man nämlich davon ausgegangen,
das alle Harzis Bus und Fahrrad fahren. Ein eigenes Auto war da von vornherein nie vorgesehen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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