08-03-2014, 15:26
(07-03-2014, 00:56)Sixteen Tons schrieb: Also Ex hätte jetzt ganz gerne, das ich die Hälfte der Kosten für den von ihr ausgesuchten und zertifizierten Nachhilfe-Pädagogen bezahle.Dann hat sie sicher ihrer "Bitte" eine vollständige Auskunft über ihre Einkommen und Vermögenslage auf dem üblichen Jugendamtsformular beigefügt. ich weiß, man träumt vergeblich
Das wäre ja schliesslich Sonderbedarf und nicht in dem normalen KU enthalten.
(08-03-2014, 01:36)Sixteen Tons schrieb: Aber da muß man ja wieder Formulare ausfüllen, das ist ja vielSo siehts aus.
schwieriger, als den Alten zu erpressen, ein paar Ocken aus seinem
Regelsatz locker zu machen.
Biete ihr doch an, den Antrag schon mal formlos für sie beim JC einzureichen.
Das höchste der Gefühle wäre dann, ihr eine rein private "Belobigungsprämie" in Aussicht zu stellen, wenn sich durch ihre dankenswerten Bemühungen die Noten der Kids tatsächlich verbessert haben (in nem Jahr, natürlich bitte belegt).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #