09-03-2014, 22:11
Wenn deine Tochter zu dir zieht wäre der optimale Fall für dich eingetreten.
Bleibt sie beim Freund wird es kompliziert.
Ich hatte den Fall bei einem Freund, beim Vater ging es nicht lange gut und bis zum 18. Geburtstag war noch ein halbes Jahr.
Also zum Schluss betreutes Wohnen und dann vom Amt eine eigene Wohnung etc. - das Mädchen hatte allerdings eine Lehrstelle.
Für den Vater bedeutete dies kaum noch Unterhalt (ab 18) und die KM wird ebenfalls herangezogen beim Barunterhalt, Kindergeld kassierte der Vater musste das KG aber an die Tochter überweisen. Auch er hat das Kindergeld bei der KK beantragen müssen.
Bleibt deine Tochter beim Freund und beantragt Leistungen wird ihr evt. eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Freund/Eltern des Freundes unterstellt werden - besser sie geht auf das JA oder gleich zur ARGE.
Die haben für "Wohnsitzlose" - junge Mädchen entsprechende Angebote.
Bleibt sie beim Freund wird es kompliziert.
Ich hatte den Fall bei einem Freund, beim Vater ging es nicht lange gut und bis zum 18. Geburtstag war noch ein halbes Jahr.
Also zum Schluss betreutes Wohnen und dann vom Amt eine eigene Wohnung etc. - das Mädchen hatte allerdings eine Lehrstelle.
Für den Vater bedeutete dies kaum noch Unterhalt (ab 18) und die KM wird ebenfalls herangezogen beim Barunterhalt, Kindergeld kassierte der Vater musste das KG aber an die Tochter überweisen. Auch er hat das Kindergeld bei der KK beantragen müssen.
Bleibt deine Tochter beim Freund und beantragt Leistungen wird ihr evt. eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Freund/Eltern des Freundes unterstellt werden - besser sie geht auf das JA oder gleich zur ARGE.
Die haben für "Wohnsitzlose" - junge Mädchen entsprechende Angebote.