(11-03-2014, 12:55)Antragsgegner schrieb: Ich bin gespannt weil Versorgungsausgleich wurde auch nicht beantragt...
Der wird kraft Gesetzes sowieso gemacht, braucht also nicht separat beantragt zu werden.
Formal ist es so- wenn am Tag der Scheidung kein nachehelicher Unterhalt geurteilt ist, dann endet die Pflicht zur Zahlung des Trennungsunterhalts an diesem Tag.
In meinem Fall führt das dazu, dass der Richter die Scheidung nicht ausspricht, weil die Exe dann ohne Unterhalt dastehen würde. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wackelt zunehemends, und würde der Richter die Scheidung vollziehen, bevor Exe eine andere Einnahmequelle hat, dann würde Exe dem sozialen System zur Last fallen. Also wird vorerst nicht geschieden, ist doch ganz einfach, oder?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1