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OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen
#1
Vater erkennt Vaterschaft für nicht leibliches Kind an und zieht es mit
auf wie sein eigenes. Mutter lässt sich scheiden. Als die Mutter den biologischen Vater heiratet, will der Ziehvater die Unterhaltszahlungen einstellen. Das Kind will von Ziehvater nichts mehr wissen und aktzeptiert nur noch den biol. Vater. Der Ziehvater klagt und verliert in 2. Instanz. Er hätte in der 2-Jahres-Frist von der Vaterschaftsanfechtungsklage Gebrauch machen müssen.

http://www.focus.de/regional/hamm/prozes...76561.html
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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OLG Hamm, 2 WF 190/13: Vater muß für nicht leibl. Kind weiter zahlen - von Sixteen Tons - 11-03-2014, 15:47

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