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Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot
#18
Herzlichen Glückwunsch,
untätigkeit = schnell verlorene Schlacht
Eines habe ich in meiner Scheidung gelernt, wer sich nicht wehrt der verliert.
Meine Ex-Dame zog die gleichen Fäden und war abschließend als Lügnerin gebranntmarkt.
Das hat mir insgesammt zu einem hocherfreulichen Verlauf verholfen.
Ich bin kein Sozialfall oder Auslandsflüchtling, werde nicht abgemolken und lebe ein Leben im Wohlstand.

Mein Tipp für dich, geh in die Offensive.
wenn deine Dame lediglich ihre Angst vor deinen Drohungen zum Verweis aufgeführt hat, such dir schnellstens einen sehr guten Anwalt.
Der wehrt die Zuweisung ab und bekämpft dein Gewalttäterimage.

1.Fehlende Wiederholungsgefahr: Liegt keine Wiederholungsgefahr vor, wobei der Täter die Vermutung der Wiederholung einer Gewalttat oder Drohung widerlegen muss, ist eine Wohnungszuweisung nur möglich, wenn dem Opfer wegen der Schwere der Tat ein weiteres Zusammenleben in der bisher gemeinsam genutzten Wohnung nicht zugemutet werden kann. Das ist z.B. bei einer schweren Körperverletzung, Vergewaltigung oder bei einem versuchten Tötungsdelikt der Fall.
2.Unter Umständen können auch besondere Interessenlagen von Kindern des Täters, die im gemeinsamen Haushalt leben, den Verbleib in der Wohnung rechtfertigen, so dass hier der Opferschutz hinter dem Wohl der Kinder zurückstehen muss.

parallel kümmer dich heimlich um eine neue Wohnung.
Wenn du wieder Zugang zu deiner Ehewohnung hast, nutze diesen nicht um mit ihr über die Probleme oder Trennung zu reden und schon gar nicht allein.
Nächtige zunächst nicht dort (sondern bei Freunden) und mach auf lieben dummen Ehemann der auf Knien rutscht und zu ihr zurück will (kauf Blumen und Pralinen). Gib Ihr das Gefühl, dass sie die Macht hat. Das wiegt sie in Sicherheit.
Nimm dir ein paar Tage frei, und studiere die Gewohnheiten deiner Ex (beschatte sie).
Wenn die Gelegenheit günstig ist, räum die Bude in soweit leer was du für deine neue Wohnung gebrauchen kannst (da reichen 1-2 Stunden).Informiere im Vorfeld niemanden davon.
Ein Kind ist ein Pappakind? Kümmer dich besonders gut nur um dieses (Zoobesuche/Kino o.ä.).
Das bestärkt das Kind noch mehr zu dir zu wollen. Besonders da die Mama jetzt sagt du wärst böse weil du die Wohnung ausgeräumt hast. Erkläre dem Kind die Situation ausschweifend.

Eines solltest du dir auf die Fahne schreiben, deine Ehe ist nicht mehr zu retten.
Deine Dame will dich vernichten ,aus welchen Gründen auch immer, und sie ist weitaus Intelligenter als du denkst.
Vater Staat gibt Ihr zudem die Waffen in die Hand.

Wenn du stillhältst oder nur auf Attacken reagierst bist du erledigt.

Gruß
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RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von the notorious iglu - 04-03-2014, 23:33
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von IWAN - 12-03-2014, 09:43
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 10:28
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 10:59
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 11:52
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von the notorious iglu - 20-03-2014, 22:42
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von the notorious iglu - 20-03-2014, 19:35
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 03-04-2014, 11:00

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