12-03-2014, 10:41
(12-03-2014, 09:43)IWAN schrieb: Mein Tipp für dich, geh in die Offensive.
In der jetzigen Phase spielt das keine Rolle mehr. Zu viele Stellschrauben sind längst fest eingerastet. Die Wohnungszuweisung ist beantragt und die wird Dank der sich gegenseitig verstärkenden Faktoren durchgehen.
Sich auf ein Kind zu konzentrieren führt auch nicht weiter. Eine Geschwistertrennung wird so gut wie nie angeordnet und dass der Richter beide Kinder dem der Ehewohnung verwiesenen Vater zuweist weil eines zu ihm will, wird auch nicht geschehen. Der Richter wird zum Kind sagen, du kannst ihn ja besuchen.
Es bleibt das Glücksspiel der Reinwaschung vom Gewaltvorwurf. Ein weiteres und auch teures Glücksspiel ist auch die Suche nach einem Anwalt dafür. Wahrscheinlich geht es so aus, dass das Verfahren eingestellt wird oder irgendeine nicht mehr relevante Sanktion verhängt wird, dazu die fette Anwaltsrechnung. Alle haben kassiert und der Vater sitzt am Ende trotzdem als Unterhaltszahler im Wohnklo und kann sich glücklich schätzen, wenn er die Kinder ab und zu am Wochenende sieht.