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SG Trier, S 4 AS 89/13: Keine Abzweigung für KU bei Erwerbstätigkeit im ALGII-Bezug
#3
(12-03-2014, 19:57)Camper1955 schrieb: Wenn schon ein Urteil da ist, warum hat der Kindesvater den ausgeurteilten Unterhalt nicht beim beim Jobcenter vorgelegt und einkommensmindernd geltend gemacht?

Wahrscheinlich hatte er keine Lust von seinen 300EUR 223EUR abzudrücken.

(12-03-2014, 19:57)Camper1955 schrieb: Zusätzlich Umgangskosten und höhere Wohnkosten bedarfserhöhend?

Vielleicht hat er keinen Umgang!

(12-03-2014, 19:57)Camper1955 schrieb: Muß nun das Kind die Gerichtskosten zahlen?

Nein, die Beistandschaft hat geklagt, also trägt sie auch die Kosten.

(12-03-2014, 19:57)Camper1955 schrieb: Fragen über Fragen.

Alles nicht so wild.
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RE: SG Trier, S 4 AS 89/13: - von the notorious iglu - 12-03-2014, 20:27

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