17-03-2014, 11:20
(17-03-2014, 11:12)papi4kids schrieb: Könnt ihr folgen!
O. d. A. n. B. (ohne diese Abkürzungen noch besser).
Die Begründung für einen Nebenwohnsitz ist für die Anmeldung kein Kriterium. Dein Problem war die Anmeldung, oder? Hast du schon eine schriftliche Ablehnung mit Begründung gefordert? Wenn man dir das nicht geben will, mach eine Fachaufsichtsbeschwerde.