Mit der Anmeldung zum Nebenwohnsitz wird mE der Lebensmittelpunkt des Kindes gleichzeitig beim ANDEREN Elternteil bestimmt, denn irgendwo muß das Kind ja mit Hauptwohnsitz gemeldet werden.
Da sich die Geschichte im Einwohnermeldeamt abspielt, kann auch nur das Melderecht gelten.
Das Ganze ist mit den Anforderungen aus einer Doppelresidenz, dem Wechselmodell unvereinbar.
Insofern wäre es reizvoll, das mal durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu treiben, um evtl eine Gesetzesänderung oder Anpassung zu veranlassen.
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Da sich die Geschichte im Einwohnermeldeamt abspielt, kann auch nur das Melderecht gelten.
Das Ganze ist mit den Anforderungen aus einer Doppelresidenz, dem Wechselmodell unvereinbar.
Insofern wäre es reizvoll, das mal durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu treiben, um evtl eine Gesetzesänderung oder Anpassung zu veranlassen.
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