Ich telefoniere grade mit den Sachbearbeitern der Bürgerdienste.
Die Abteilungsleiterin gab Auskunft, das es Problemlos möglich sei, aber es wäre besser wenn die KM ihre Zustimmg geben würde, ist aber NICHT erforderlich. Ich werde das dann kurzfristig erledigen und habe nochmals um eine Bestätigung der Sachbearbeiterin per Mail gebeten.
Ich denke das es auch Sinn macht, dort ein weitere Schreiben zu hinterlegen, das die KM nicht ohne meine zustimming etwas ändern darf.
PS: gibt es einen Vordruck in den Downloads für
"Dem Einwohnermeldeamt, Schule, Kindergarten schriftlich mitteilen, dass man mit einer eventuellen Um/abmeldung der Kinder alleine durch die Mutter nicht einverstanden ist. Anmerken, dass gemeinsames Sorgerecht besteht und Entscheidungen nach §1629 ff BGB von beiden Eltern zu treffen sind. Hat sie die Kinder bereits umgemeldet, dann zurückmelden. Abmeldungen durch die Mutter können zwar nicht verhindert werden, aber der gegenteilige Wille des Vaters wird gerichtsfest dokumentiert. Ihm kann kein konkludentes Einverständnis gegenüber einer mütterlichen Kindesmitnahme mehr untergeschoben werden. "
Die Abteilungsleiterin gab Auskunft, das es Problemlos möglich sei, aber es wäre besser wenn die KM ihre Zustimmg geben würde, ist aber NICHT erforderlich. Ich werde das dann kurzfristig erledigen und habe nochmals um eine Bestätigung der Sachbearbeiterin per Mail gebeten.
Ich denke das es auch Sinn macht, dort ein weitere Schreiben zu hinterlegen, das die KM nicht ohne meine zustimming etwas ändern darf.
PS: gibt es einen Vordruck in den Downloads für
"Dem Einwohnermeldeamt, Schule, Kindergarten schriftlich mitteilen, dass man mit einer eventuellen Um/abmeldung der Kinder alleine durch die Mutter nicht einverstanden ist. Anmerken, dass gemeinsames Sorgerecht besteht und Entscheidungen nach §1629 ff BGB von beiden Eltern zu treffen sind. Hat sie die Kinder bereits umgemeldet, dann zurückmelden. Abmeldungen durch die Mutter können zwar nicht verhindert werden, aber der gegenteilige Wille des Vaters wird gerichtsfest dokumentiert. Ihm kann kein konkludentes Einverständnis gegenüber einer mütterlichen Kindesmitnahme mehr untergeschoben werden. "