18-03-2014, 00:46
Hallo,
danke für Eure Unterstützung. Einfach Klasse! Und ein tolles Forum.
Ich melde mich nun bei Euch mit den neusten News aus meinem „Exil“
Kurz vorab: Ich habe meine Kinder nach 2 Wochen nur am Telefon kurz gesprochen und den Rat befolgt, mich ruhig und fern von der KM zu halten.
Wie ich nun die Tage erfahren musste, hat die KM die letzte Strafanzeige in Fällen häuslicher Gewalt gestellt (Nötigung, einfache Körperverletzung und Nachstellung).
Das Jugendamt hat parallel einen Anhörungstermin im Eilverfahren wegen Kindewohlgefährdung beantragt und schlägt ein psychologisches Sachverständigen-gutachten, um den Aufenthalt der Kinder nach den 10-Tagen Hausverbot sicherzustellen.
Weiterhin wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anorderung nach dem Gewaltschutzgesetz durch den RA der KM gestellt. Das FG hat einen Beschluss in der einstweiligen Anordnungssache ohne mündliche Verhandlung (natürlich) beschlossen mit vollem Inhalt (6 Monate Wohnungsverbot, Verbot der Kommunikation mit der KM und Näherung von 20 Metern – auch in der Schule).
Mein RA hat den Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt.
Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstellt.
Wann der Termin in der Wohnungszuweisungssache ist, ist Stand heute offen, wahrscheinlich wird er im Haupttermin mitbehandelt.
Ich gebe nicht auf. Die Kinder liegen mir am Herz und ich bereite mich mit meinen RA auf den Termin beim FG (Haupttermin über Aufenthaltbestimmungsrecht) Ende dieses Monats vor.
Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Was haltet Ihr davon? Was muss ich dabei beachten?
Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.
Macht es Sinn kurz vor dem Haupttermin, dass mein RA neue Anträge stellt, wenn ich sehr mutig wäre? Welche ?
Muss ich mit einer wohlwollenden Umgangsregelung dann einfach leben – obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen?
Wenn die KM mit den Kindern im Haus (Darlehn) bleiben will (Eigentumsverhältnisse 50/50), wie bekomme ich schnellstmöglich mein Geld aus dem Haus heraus, um mein neues Leben aufzubauen? Geht dies z.B. mit einer einseitig beantragten Zwangsvollstreckung?
Wer kann helfen?
danke für Eure Unterstützung. Einfach Klasse! Und ein tolles Forum.
Ich melde mich nun bei Euch mit den neusten News aus meinem „Exil“
Kurz vorab: Ich habe meine Kinder nach 2 Wochen nur am Telefon kurz gesprochen und den Rat befolgt, mich ruhig und fern von der KM zu halten.
Wie ich nun die Tage erfahren musste, hat die KM die letzte Strafanzeige in Fällen häuslicher Gewalt gestellt (Nötigung, einfache Körperverletzung und Nachstellung).
Das Jugendamt hat parallel einen Anhörungstermin im Eilverfahren wegen Kindewohlgefährdung beantragt und schlägt ein psychologisches Sachverständigen-gutachten, um den Aufenthalt der Kinder nach den 10-Tagen Hausverbot sicherzustellen.
Weiterhin wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anorderung nach dem Gewaltschutzgesetz durch den RA der KM gestellt. Das FG hat einen Beschluss in der einstweiligen Anordnungssache ohne mündliche Verhandlung (natürlich) beschlossen mit vollem Inhalt (6 Monate Wohnungsverbot, Verbot der Kommunikation mit der KM und Näherung von 20 Metern – auch in der Schule).
Mein RA hat den Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt.
Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstellt.
Wann der Termin in der Wohnungszuweisungssache ist, ist Stand heute offen, wahrscheinlich wird er im Haupttermin mitbehandelt.
Ich gebe nicht auf. Die Kinder liegen mir am Herz und ich bereite mich mit meinen RA auf den Termin beim FG (Haupttermin über Aufenthaltbestimmungsrecht) Ende dieses Monats vor.
Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Was haltet Ihr davon? Was muss ich dabei beachten?
Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.
Macht es Sinn kurz vor dem Haupttermin, dass mein RA neue Anträge stellt, wenn ich sehr mutig wäre? Welche ?
Muss ich mit einer wohlwollenden Umgangsregelung dann einfach leben – obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen?
Wenn die KM mit den Kindern im Haus (Darlehn) bleiben will (Eigentumsverhältnisse 50/50), wie bekomme ich schnellstmöglich mein Geld aus dem Haus heraus, um mein neues Leben aufzubauen? Geht dies z.B. mit einer einseitig beantragten Zwangsvollstreckung?
Wer kann helfen?