(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Worüber will sie sich denn jetzt mit dir einigen? Erst dich mit Strafanzeigen und Kindesentzug "weichklopfen", um dich dann leichter erpressen zu können?
Ich hoffe, ich irre mich - aber für mich sieht das alles so aus, als hättest du schon verloren. Insofern, und das ist jetzt das Gute daran, bist du nicht mehr erpressbar. Die Kinder hast du schon verloren, mit Umgangsentzug kann man dich also nicht mehr erpressen. Aus deinem Haus bist du rausgeflogen und hast Betretungsverbot, also brauchst du auch keine Hypotheken mehr zu bezahlen. Wenn ihr 50/50 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid, dann haftet ihr wahrscheinlich gesamtschuldnerisch - wenn Du nicht zahlst, hält sich die Bank an Exe. Wenn bei Exe nichts zu holen ist, pfändet dich die Bank an die Wand. Dir kann es egal sein, wer letztlich dein Geld bekommt - du wirst in Zukunft so oder so am Rande der Existenz vegetieren dürfen, ob mit selbst verdientem und weggepfändetem Einkommen oder durch Bezug von Sozialleistungen. Wenn die Bank dein Einkommen pfändet, bleibt nichts mehr für Kinder und Exe - oder umgekehrt, wenn Unterhalt an Exe und die Kinder bezahlt wird, bleibt nichts mehr für die Bank übrig. Die Banken allerdings sichern sich ihre Forderungen für die nächsten dreissig Jahre.
Du kannst natürlich versuchen, die Bank per Privatinsolvenz von der Backe zu bekommen - das Haus ist sowieso weg, was solls?
Was also will dir Exe in einer aussergerichtlichen Einigung anbieten? Rücknahme der Strafanzeigen - das wäre das Eingeständnis, diese Strafanzeigen nur erstattet zu haben um dich um Haus und Unterhalt erpressen zu können. Damit würde sich deine Exe selbst der Strafverfolgung nach §145d Vortäuschung einer Straftat aussetzen - ob sie so dumm ist, kann ich nicht einschätzen. Wenn Du Exe damit drankriegen willst, dann lass dich zum Schein darauf ein und dir ihr Angebot schriftlich dokumentieren. Erstatte dann Strafantrag gegen die Exe. Das bringt dir zwar keinen Umgang mit den Kindern, aber den hast du ohnehin nicht und wirst ihn, wie die Dinge stehen, auch in absehbarer Zeit nicht wieder bekommen. Aber es kann dir helfen, dir Unterhaltsforderungen von der Backe zu schaffen.
Besprich das alles mit deinem Anwalt.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1