18-03-2014, 11:02
Moin,
Insbesondere bei dem Alter der Kinder ist es nahezu ausgeschlossen, dass sie getrennt werden und in verschiedenen Haushalten aufwachsen sollen. Einen solchen Antrag (und die damit verbundenen Kosten) kannst Du Dir also guten Gewissens ersparen.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Das Jugendamt hat parallel einen Anhörungstermin im Eilverfahren wegen Kindewohlgefährdung beantragt und schlägt ein psychologisches Sachverständigen-gutachten, um den Aufenthalt der Kinder nach den 10-Tagen Hausverbot sicherzustellen.Um den Aufenthalt der Kinder nach dem Hausverbot sicherzustellen ? Du meinst vermutlich den zukünftigen Umgang der Kinder mit Dir ?
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor. Was haltet Ihr davon?Um dazu etwas sagen zu können, müsstest Du schon etwas konkreter werden.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.Der Kindeswille spielt für deutsche Familiengerichte in der Regel nur eine Rolle, solange er mit dem Willen der KM übereinstimmt.
... obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen?
Insbesondere bei dem Alter der Kinder ist es nahezu ausgeschlossen, dass sie getrennt werden und in verschiedenen Haushalten aufwachsen sollen. Einen solchen Antrag (und die damit verbundenen Kosten) kannst Du Dir also guten Gewissens ersparen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel