18-03-2014, 11:43
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Gleichzeitig habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede erstellt.
Diese Platzpatrone sollte man erst setzen, wenn die Gewaltschutzsachen für dich positiv erledigt sind. Das Problem bei solchen Anzeigen ist, dass sie sowieso eingestellt werden und die Ex dadurch lernt, ungestraft lügen und betrügen zu dürfen.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Aktuell schlägt die KM überraschend nun eine außergerichtliche Einigung vor.
Sie hat bereits alles gewonnen (du bist draussen und auch weg von den Kindern) und will jetzt nur noch Kosten minimieren. Ohne die Vorschläge zu kennen kann man dir dazu natürlich von aussen keinen Rat geben.
(18-03-2014, 00:46)Flipper schrieb: Wie seht Ihr das aktuelle Verhalten des Jugendamtes? Beim letzten JA-Termin mit Verfahrensbeistand wurde gesagt, dass eine Trennung der Zwillis nicht in Frage kommt.
Macht es Sinn kurz vor dem Haupttermin, dass mein RA neue Anträge stellt, wenn ich sehr mutig wäre? Welche ?
Muss ich mit einer wohlwollenden Umgangsregelung dann einfach leben – obwohl der Kindeswille einer Tochter bestätigt wurde beim Vater leben zu wollen?
Wenn die KM mit den Kindern im Haus (Darlehn) bleiben will (Eigentumsverhältnisse 50/50), wie bekomme ich schnellstmöglich mein Geld aus dem Haus heraus, um mein neues Leben aufzubauen? Geht dies z.B. mit einer einseitig beantragten Zwangsvollstreckung?
1. Das Verhalten des Jugendamts ist typisch, genau das war zu erwarten.
2. Dazu muss man die bisherigen Anträge kennen. Ich wüsste aber nicht, was der Zeitpunkt einer Antragstellung an der Sache ändern soll.
3. Das hängt von dir ab. Der bisherige Verlauf der Dinge zeigt aber, dass du es mit einer betrügerischen Lügnerin zu tun hast, wenn Umgangsregelung dann nur Vollstreckbare, Ordnungsgeldbewehrt. Auch dann kann sie auf die übliche Weise mit Manipulationen der Kinder gegen dich loslegen.
4. Das kriegt du nicht schnellstmöglich heraus, wenn die Ex nicht mitspielt. Meistens gehen Immobilien bei Trennungs einfach drauf. Erzwungener Verkauf, Pleite, Teilungsversteigerung... zahl jetzt keinen Cent mehr für das Haus, auch keine Verbrauchskosten, Versicherungen, laufende Kosten wie z.B. Telefonanschluss. Zahl nicht für etwas, das du nicht mehr hast. Wenn du die faq gelesen hast, hast du das längst getan.
Ein Kind zu dir zu nehmen ist utopisch. Du kannst das natürlich versuchen, aber mach dir keine Hoffnungen. Jetzt läuft erst einmal die ganze juristische Maschinerei gegen dich, solange wirst du das Kind nicht bekommen und irgendwann später spricht jede Beziehungskontinuität gegen dich. Das nächste Fenster für einen Wechsel des Kindes zu dir öffnet sich, wenn sie ein rotziger Teenager ist, der täglich mit ihrer Mutter zusammenrasselt, weil die das fünfte Piercing nicht genehmigen will.