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Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot
#47
Hallo,

mein Termin vor dem FG fand jetzt stand. Nun kann ich Euch meine Erfahrungen mitteilen. Im Vorfeld des Termins waren beide Rechtsanwälte bestrebt einen Vergleich vor dem FG zu präsentieren, um das Gutachten zu vermeiden.

Sowohl JA als auch der Verfahrensbeistand haben ein familienpsychologisches Gutachten dem FG vorgeschlagen. Ich habe mich für einen Vergleich vor dem FG entschieden, weil ich damit rechnen musste, dass das FG das Gutachten in Auftrag geben wird und dies dann noch mehr Zeit, Geld und Nerven bedeuten würde und ich am Ende doch alles tragen muss als Vater. Und zusätzlich hätte es noch mehr Belastung für die beiden Kinder bedeutet. Der Verfahrensbeistand war offensichtlich absolut gegen mich eingestellt, wie ich beim Termin erfahren musste. Das JA sagte dann noch, dass man äußerste Zweifel an der Durchführbarkeit der Vereinbarungen des Vergleichs aufgrund der hochgradig strittigen Eheleute ha

Als das FG hörte, dass der RA der KM auch an einem Vergleich interessiert war, war das Gutachten kein Thema mehr. Das FG argumentierte für den protokollierten Vergleich mit folgendem Inhalt:

Das SR, ABR haben KM und KV weiterhin. Insofern ein (kleiner) Erfolg. Antrag auf ABR der KM ist damit hinfällig. Der Lebensmittelpunkt beider Kinder ist bei der Mutter. Ich habe ein großzügiges Umgangsrecht: Jedes 2.Wochenende (Fr ab Schulschluss bis So 18.00 Uhr und jede Woche Donnerstag ab Schlussschluss bis Freitag Schulanfang. Ferien und Feiertage wurden gehälftet. Das Wohnungszuweisungsverfahren (inkl. Beschluss) wird nicht weiter verfolgt. Alle Strafanzeigen (3 gegen KV und 2 gegen KM) werden ebenfalls nicht weiter verfolgt.

Die KM hat selbst vorgeschlagen innerhalb von 4 Monaten aus dem Haus mit beiden Kindern zuziehen in eine angemessene Wohnung im Radius von ca. 20 km vom Haus. Bis zum Auszug der KM haben wir vereinbart, dass die KM mit den Kindern das Haus alleine nutzt. Ich habe keinen Schlüssel und hole mir meine Sachen nach Abstimmung mit der KM ab. Nach den 4 Monaten (und Auszug) soll ich wieder ins Haus können und es alleine nutzen. Mal sehen, ob es so sein wird.

Zur Verstärkung der Motivation der KM - dass sie schneller (innerhalb von 2 Monaten) auszieht - habe ich pro aktiv mich bereit erklärt, die Kaution der Wohnung zu bezahlen (keine Schenkung). Mal sehen, ob dieses Geld die KM lockt. Unterhaltszahlungsthemen haben wir vereinbart nach dem FG Termin zu besprechen. Man hat mir empfohlen, unter Vorbehalt eine erste Unterhaltszahlung zu überweisen, damit die KM weiteres Einkommen neben ihrer TZ Tätigkeit und Kindergeld bei der Wohnungsanmietung nachweisen kann

Ich habe weiterhin Zweifel, ob die KM auszieht, fühle mich aber etwas erleichtert. Ich weiß, dass ein langer steiniger Weg noch vor mir liegt.

Was meint Ihr dazu?
Jetzt will die KM meinen Arbeitsvertrag sehen, die übergebene Jahressteuer-bescheinigung 2013 reicht nicht mehr. Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitsvertrag oder Arbeitgeber namentlich mitzuteilen?
Schönen Abend..
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RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von the notorious iglu - 04-03-2014, 23:33
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 10:28
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 10:59
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 11:52
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von the notorious iglu - 20-03-2014, 22:42
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von the notorious iglu - 20-03-2014, 19:35
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Flipper - 02-04-2014, 23:51
RE: Trennung - Strafanzeige gegen Mann - Hausverbot - von Kindeswohlhandel.de - 03-04-2014, 11:00

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