03-04-2014, 08:29
hallo flipper,
da scheint ja ein richter mit hirn am werk gewesen zu sein...
also - gut für dich. ist der neue wohnort der ex im alten AG-bezirk? wenn ja - noch besser.
wenn sie nach einiger zeit wieder weg will, muß sie dich fragen! wenn sie ohne deine zustimmung einfach wegzieht, kannst du im alten AG-bezirk antrag auf ABR stellen.
deine hausaufgaben: du mußt das alte haus der kinder als treffpunkt für freunde der kinder bereithalten, so daß im fall des falles die kinder bei dir leben wollen und du mußt es aber einrichten können.
ist das mit dem auszug innerhalb 4 monaten im beschluß mit drin??? das wäre wichtig! weil dann hättest du einen titel, der dich berechtigt, der ex druck zu machen!
unterhaltszahlung: leider kommst du nicht ganz an 50:50 mit betreuung ran....versuche doch, noch den dienstag auf mittwoch jeder woche mit der ex zu vereinbaren, BEVOR du unterhalt zahlst! wenn das schriftl. fixiert ist, hättest du ein gewichtiges argument, den unterhalt zu kürzen!
deinen arbeitgeber bekommen die im streitensfalle so oder so raus. du teilst einfach dein gehalt ZU GEGEBENER ZEIT mit - fertig!
wichtig: stell den antrag auf zwangsmaßnahmen, damit dieser in den beschluß noch mit reinkommt!
bb
netlover
da scheint ja ein richter mit hirn am werk gewesen zu sein...
also - gut für dich. ist der neue wohnort der ex im alten AG-bezirk? wenn ja - noch besser.
wenn sie nach einiger zeit wieder weg will, muß sie dich fragen! wenn sie ohne deine zustimmung einfach wegzieht, kannst du im alten AG-bezirk antrag auf ABR stellen.
deine hausaufgaben: du mußt das alte haus der kinder als treffpunkt für freunde der kinder bereithalten, so daß im fall des falles die kinder bei dir leben wollen und du mußt es aber einrichten können.
ist das mit dem auszug innerhalb 4 monaten im beschluß mit drin??? das wäre wichtig! weil dann hättest du einen titel, der dich berechtigt, der ex druck zu machen!
unterhaltszahlung: leider kommst du nicht ganz an 50:50 mit betreuung ran....versuche doch, noch den dienstag auf mittwoch jeder woche mit der ex zu vereinbaren, BEVOR du unterhalt zahlst! wenn das schriftl. fixiert ist, hättest du ein gewichtiges argument, den unterhalt zu kürzen!
deinen arbeitgeber bekommen die im streitensfalle so oder so raus. du teilst einfach dein gehalt ZU GEGEBENER ZEIT mit - fertig!
wichtig: stell den antrag auf zwangsmaßnahmen, damit dieser in den beschluß noch mit reinkommt!
bb
netlover