03-04-2014, 08:56
(02-04-2014, 23:51)Flipper schrieb: Jetzt will die KM meinen Arbeitsvertrag sehen, die übergebene Jahressteuer-bescheinigung 2013 reicht nicht mehr. Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitsvertrag oder Arbeitgeber namentlich mitzuteilen?
Nein, nur die Angaben die zur Unterhaltsberechnung benötigt werden sind Pflicht. Allerdings ist heutzutage sowieso Null Datenschutz und Privatsphäre übrig, für Unterhaltspflichtige erst recht nicht. Das rauszukriegen ist ein Knopfdruck fürs Jugendamt, die Ex geht dorthin und macht Beistandschaft, die fragen einfach bei der Rentenversicherung nach und schon haben sie seinen Arbeitgeber.
Ansonsten lief es ja exakt wie von der Ex geplant und vorausgesagt. Du wurdest planmässig eingemacht. Mich regt immer das "großzügige" Umgangsrecht auf, ein rotes Tuch aus Juristenperversität gewoben. Wenn es nicht zu spät ist, würde ich explizit fordern, das Wort zu streichen. Lieber etwas wie "das gesetzliche Umgangsrecht mit folgender Vereinbarung der Umgangszeiten: ... " Aber das sind Formalien. Du bist draussen, die Kinder sind weg und jetzt beginnt dein Leben als unterhaltspflichtiger Wochenendonkel, der von der Gnade der Ex und ihren vielen Helfern abhängt und sich glücklich schätzt, dass er seine Kinder einmal "sogar" unter Woche sehen darf.
Kannst du denn das Haus allein halten?