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BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar?
#13
(03-04-2014, 18:12)raid schrieb: ..die sensationelle Antwort vom Jugendamt:
Da bin ich bestimmt schneller als dein Jugendamt.

--> wir haben es noch am Tage der Entscheidung bestellt. Ich stelle es dann ein, wenns bei uns da ist.
Nebenbei hat in einem laufenden Verfahren, wo wir das einbeziehen wollen, das Sozialgericht hier schon mal Fristverlängerung zur Erwiderung gegeben bis Mitte Mai. Ich denke, die können die Versendegeschwindigkeit des BSG schon einschätzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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