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Verwirkung rückständigen Unterhalts
#3
Auf Verwirkung würde ich auch nicht bauen - aber während der sog. Wohlverhaltensphase bist Du eh nicht "Herr der Finanzen", sondern dein Insolvenzverwalter. Soll sich Exe doch damit herumschlagen. Während der nächsten sechs, sieben Jahre hast Du deine Ruhe, und was danach ist - wer weiß? Du hast die Unterhaltsschulden heute, und Du wirst sie dann auch noch haben, es ändert sich also nicht wirklich etwas.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nachrichten in diesem Thema
Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 16:35
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Austriake - 18-04-2014, 17:23
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 18:01
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 19:52
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 22:44

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