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Heute schönen Brief von der Beistandschaft, ich soll lt. denen einen Rückstand von 1100.- ca haben.
Jetzt wollen die dass ich ab August 450 mtl abzahle. Bei 1700 Netto und Laufendem Unterhalt.
Die haben sie wohl nicht mehr alle.
Ich habe vor das Ganze zu ignorieren, Was können sie maximal anstellen. Tochter wir in 17 Monaten 18
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10-07-2020, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2020, 18:06 von RunningMan.)
Na, Unterhaltsberechtigt sind es 3.
Nur Sohni ist in der Lehre und verdient bereits und die Grosse ist vom JA in Obhut genommen (JA verzichtet wegen zu geringem einkommen auf einen Kostenbeitrag)
Bei der Grossen rechne ich aber ab August mir Forderungen da sie jetzt mit der Schule fertig ist und wieder zur Hexe zieht. Ist zwar schon 19 aber hat vermutlich keine Lehrstelle.
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Unterhalt geht auch einfach nach § 850d ZPO zu pfänden, im Zweifelsfalle, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiss. :-(
Bei Dir wär der Rückstand ja nach "nur" 3 Monaten erledigt, bei mir sind es jetzt schon 9 Monate und wenn ich Pech habe vorm OLG, werdens noch ca. 20 Monate mehr.............
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(10-07-2020, 17:02)RunningMan schrieb: Ich habe vor das Ganze zu ignorieren, Was können sie maximal anstellen. Tochter wir in 17 Monaten 18
Sie können pfänden. Wenn der Rückstand stimmt, biete Rückzahlung an, aber in geringeren Raten. Benenne eine Ratenhöhe, die zu bezahlen kannst. Handle danach nicht herum, das oder gar nichts, dann sollen sie pfänden.