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Verwirkung rückständigen Unterhalts
#4
raid: Die Verjährungsfristen kenne ich ;-)
Der Gedanke war nur der, dass vor einreichen der Insolvenz eine Verwirkung (nicht Verjährung) hätte sein können, da der Beschluss, also die Möglichkeit, in das Gehalt zu pfänden, nicht genutzt wurde.

Man hätte mich auf SGB II Satz pfänden können. Geht auch aus dem Beschluss hervor. D.h. es wäre defintiv eine Summe pfändbar gewesen.

Läuft aber die Insolvenz, dann ist das natürlich hinfällig. Denn währenddessen besteht Vollstreckungsverbot und eine Verwirkung wäre natürlich nicht mehr zu argumentieren.

Es wäre also - wenn überhaupt - vorher dahingehend vorzugehen.
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Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 16:35
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 18:01
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 19:52
RE: Verwirkung rückständigen Unterhalts - von Nappo - 18-04-2014, 22:44

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