18-04-2014, 21:33
Die Informationen dazu sind verstreut, z.B. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid112534 - da schreibst du auch, du hättest Privatinsolvenz angemeldet, August letztes Jahr.
Aber nach meinem Dafürhalten bist du ohnehin weit davon entfernt, die Kriterien einer Verwirkung erfolgreich geltend machen zu können. Das Untätigsein mag erfüllt sein, das Zeitmoment kaum und das Umstandsmoment ganz sicher nicht.
Aber nach meinem Dafürhalten bist du ohnehin weit davon entfernt, die Kriterien einer Verwirkung erfolgreich geltend machen zu können. Das Untätigsein mag erfüllt sein, das Zeitmoment kaum und das Umstandsmoment ganz sicher nicht.