25-04-2014, 09:24
So,
bin gestern nacht von einem Business-Trip aus UK zurückgekommen. Die nächsten Tage und Wochen wird mit Hochdruck am Thema Pfändungssicherheit gearbeitet.
Meines Wissens haben deutsche Behörden keinen Zugriff auf Kontenbewegungen ausserhalb Deutschlands (sonst müssten sie ja nicht für teuer Geld CD´s aus der Schweiz kaufen) - jedenfalls keine Staatsanwälte und keine Rechtspfleger / Gerichtsvollzieher. Zumindest nicht im Ermittlungsverfahren, nach rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung und Fahndung mag das anders aussehen. Ich fürchte mich weniger vor dem § 170 StGB (wenn man mich einsperrt, gibt es auch keinen Euro mehr an Unterhalt...) als vor den Banken. Wie erwähnt gibt es noch Restschulden aus der Immobilie, und falls die Zwangsversteigerung nicht diese Restschulden deckt, werden die Banken bei mir Pfändungsversuche unternehmen. Das "pfändungsfest machen" zu Lasten einer Exe wird keinen Staatsanwalt zu ehrgeizigen Aktionen motivieren, zu Lasten zweier Banken eventuell schon.
Da ich mir das Finanzamt vom Hals halten will, werde ich freiwillig was an Einkommenssteuer-Vorschüssen zahlen (erheblich weniger als bisher, weil diese Drecksbande die steuerliche Geltendmachung von Scheidungskosten einfach per Verordnung abgeschafft hat, im Widerspruch zu eindeutigen Gerichsturteilen....), somit scheidet die Variante "plötzlich verarmt" aus, weil sonst strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung droht. Und die ist nicht lustig. Krankenversicherung zahle ich dann freiwillig als Freiberufler, von der Rentenversicherungspflicht lasse ich mich die nächsten drei Jahre befreien, als Existenzgründer geht das (wozu weitere Ansprüche bei der Rentenversicherung ansparen - damit Exe später mehr bekommt?).
Die Forderungen der Banken zu befriedigen, dazu habe ich absolut keine Lust, da Exe die alleinige Nutzniesserin ist.
Hat jemand persönliche Erfahrungen mit einer solchen Konstellation?
Austriake
bin gestern nacht von einem Business-Trip aus UK zurückgekommen. Die nächsten Tage und Wochen wird mit Hochdruck am Thema Pfändungssicherheit gearbeitet.
Meines Wissens haben deutsche Behörden keinen Zugriff auf Kontenbewegungen ausserhalb Deutschlands (sonst müssten sie ja nicht für teuer Geld CD´s aus der Schweiz kaufen) - jedenfalls keine Staatsanwälte und keine Rechtspfleger / Gerichtsvollzieher. Zumindest nicht im Ermittlungsverfahren, nach rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung und Fahndung mag das anders aussehen. Ich fürchte mich weniger vor dem § 170 StGB (wenn man mich einsperrt, gibt es auch keinen Euro mehr an Unterhalt...) als vor den Banken. Wie erwähnt gibt es noch Restschulden aus der Immobilie, und falls die Zwangsversteigerung nicht diese Restschulden deckt, werden die Banken bei mir Pfändungsversuche unternehmen. Das "pfändungsfest machen" zu Lasten einer Exe wird keinen Staatsanwalt zu ehrgeizigen Aktionen motivieren, zu Lasten zweier Banken eventuell schon.
Da ich mir das Finanzamt vom Hals halten will, werde ich freiwillig was an Einkommenssteuer-Vorschüssen zahlen (erheblich weniger als bisher, weil diese Drecksbande die steuerliche Geltendmachung von Scheidungskosten einfach per Verordnung abgeschafft hat, im Widerspruch zu eindeutigen Gerichsturteilen....), somit scheidet die Variante "plötzlich verarmt" aus, weil sonst strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung droht. Und die ist nicht lustig. Krankenversicherung zahle ich dann freiwillig als Freiberufler, von der Rentenversicherungspflicht lasse ich mich die nächsten drei Jahre befreien, als Existenzgründer geht das (wozu weitere Ansprüche bei der Rentenversicherung ansparen - damit Exe später mehr bekommt?).
Die Forderungen der Banken zu befriedigen, dazu habe ich absolut keine Lust, da Exe die alleinige Nutzniesserin ist.
Hat jemand persönliche Erfahrungen mit einer solchen Konstellation?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1