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Unterhalt an ausländische Freundin
#11
(25-04-2014, 15:35)PapavonEiner schrieb: Warum lebenslänglich? Sie kann als Ärztin jederzeit Arbeit finden.
Du sagst es doch ganz richtig: Sie KANN - wird sie aber nicht, warum sollte sie arbeiten, wenn von dir und vom Staat reichlich Geld fliesst?

Alle Frauen sind Opfer - zumindest im deutschen Unterhaltsrecht.

Gesetze sind in D dehnbar - wenn sie einen auf geistesgestört macht und das Kind es tatsächlich ist: Dann eben lebenslang, ist doch logo!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von suppenkasper - 25-04-2014, 16:06
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von blue - 25-04-2014, 21:23
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von Hasserfuellter - 25-04-2014, 20:45
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von Hasserfuellter - 25-04-2014, 21:27
RE: Unterhalt an ausländische Freundin - von blue - 26-04-2014, 19:11

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