Hallo Freunde, ich beabsichtige nächste Woche das gemeinsame Sorgerecht für meine zwei Kinder (6 und 4 Jahre) zu beantragen. Die Umstände mit der KM sind, nach meiner subjektive Einschätzung, selbst geeignet die Alleinsorge zu bekommen. Allein meine bisherige Erfahrung lassen mich vorsichtig agieren, Ablehnung geS wegen fehlender Kommunikation am 12.12.12, und mahnen mich Salamitaktik anzuwenden. Dazu brauche ich mal euren Rat.
a) ich beantrage gemeinsame Sorge ohne Begründung -> kein Einspruch = geS
b) ich beantrage geS -> Einspruch -> mündliche Verhandlung -> Anträge -> ??
Frage: Wie werden bei einer mündlichen Verhandlung Anträge gestellt zu:
1.) Antrag Gutachten Erziehungsfähigkeit und
2.) Antrag auf Teile der Sorge (ich würde gerne die "Teile" Gesundheit und Bildung herauslösen). Ich lese immer bloß von Personensorge und Vermögenssorge. Gibt es die Teile Gesundheit und Bildung überhaupt und wenn ja, wie stelle ich dies an?
3.) Wo liegen Fallstricke, auf was muss ich besonders achten, auch auf Bezug Jugendamt und Verfahrensbeistand?
4.) Oder schlagt ihr eine andere Lösung vor?
BTW:
- Antrag 1 sowie 2 sind belegbar begründet.
- ohne Anwalt? Ich habe in der Umgangs- sowie Sorgerechtsverhandlung gesehen wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Entweder sitzen Ra's gegenüber oder sind als Verfahrensbeistand involviert. Graus. Und alle hänge an der langen Leine des FG.
- Der Richter ein Verfassungsrechtler, der mittlerweile einen guten Ruf unter den Vätern genießt, da frisches Wissen vorhanden. Ich bin da sehr zuversichtlich.
Meinen Dank für Rat, nützliche Links und eure Erfahrung im voraus.
Vergessen:
Ende Mai 2014 würde ich dann auch Antrag auf Abänderung für Umgang stellen. Wir haben keine EV sondern Beschluss und die aktuelle Lage erscheint mir günstig: KM verweigert Modifizierung Beschluss und Einschulung steht vor der Tür.
Off-Topic: Kann man Beiträge nicht bearbeiten? Ich habe nichts gefunden.
Die in der ersten Sorgerechtsverhandlung verordnete Konfliktberatung wurde im August 2013 als gescheitert abgeschlossen, so der Sachstandsbericht Teilnahme Einzelgespäche: Mutter: 2; Vater: 8).
a) ich beantrage gemeinsame Sorge ohne Begründung -> kein Einspruch = geS
b) ich beantrage geS -> Einspruch -> mündliche Verhandlung -> Anträge -> ??
Frage: Wie werden bei einer mündlichen Verhandlung Anträge gestellt zu:
1.) Antrag Gutachten Erziehungsfähigkeit und
2.) Antrag auf Teile der Sorge (ich würde gerne die "Teile" Gesundheit und Bildung herauslösen). Ich lese immer bloß von Personensorge und Vermögenssorge. Gibt es die Teile Gesundheit und Bildung überhaupt und wenn ja, wie stelle ich dies an?
3.) Wo liegen Fallstricke, auf was muss ich besonders achten, auch auf Bezug Jugendamt und Verfahrensbeistand?
4.) Oder schlagt ihr eine andere Lösung vor?
BTW:
- Antrag 1 sowie 2 sind belegbar begründet.
- ohne Anwalt? Ich habe in der Umgangs- sowie Sorgerechtsverhandlung gesehen wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Entweder sitzen Ra's gegenüber oder sind als Verfahrensbeistand involviert. Graus. Und alle hänge an der langen Leine des FG.
- Der Richter ein Verfassungsrechtler, der mittlerweile einen guten Ruf unter den Vätern genießt, da frisches Wissen vorhanden. Ich bin da sehr zuversichtlich.
Meinen Dank für Rat, nützliche Links und eure Erfahrung im voraus.
Vergessen:
Ende Mai 2014 würde ich dann auch Antrag auf Abänderung für Umgang stellen. Wir haben keine EV sondern Beschluss und die aktuelle Lage erscheint mir günstig: KM verweigert Modifizierung Beschluss und Einschulung steht vor der Tür.
Off-Topic: Kann man Beiträge nicht bearbeiten? Ich habe nichts gefunden.
Die in der ersten Sorgerechtsverhandlung verordnete Konfliktberatung wurde im August 2013 als gescheitert abgeschlossen, so der Sachstandsbericht Teilnahme Einzelgespäche: Mutter: 2; Vater: 8).