26-04-2014, 10:34
Es ist keinesfalls sicher, dass mündliche Anträge während der Verhandlung vom Richter akzeptiert werden.
Aus genau dem Grund, aus dem du sie gerne hättest:
Der Gegner soll nicht überrumpelt werden und muss die Möglichkeit bekommen, dazu Stellung zu nehmen.
In jedem Fall kann die Gegenseite dann sofort die Vertagung beantragen.
Aus genau dem Grund, aus dem du sie gerne hättest:
Der Gegner soll nicht überrumpelt werden und muss die Möglichkeit bekommen, dazu Stellung zu nehmen.
In jedem Fall kann die Gegenseite dann sofort die Vertagung beantragen.