26-04-2014, 10:47
So wie der geS-Antrag begründet werden soll, geht er ja implizit davon aus, dass die geS am ehesten dem Kindeswohl dient.
Das wirst Du auch gegen Dich gelten lassen müssen, wenn Du Einschränkungen der elterlichen Sorge bei der Mutter beantragst, was ja die Anträge zu 1.) und 2.) sind.
Im Grunde sind diese ja nur mit konkreten negativen Folgen mütterlicher Defizite für die Kinder zu begründen, was zu der Frage führen würde, was denn -ggf. mit Deiner Unterstützung- bisher getan wurde, um diese auszugleichen. Hier würde ich eine Positionierung des JA erwarten.
Das wirst Du auch gegen Dich gelten lassen müssen, wenn Du Einschränkungen der elterlichen Sorge bei der Mutter beantragst, was ja die Anträge zu 1.) und 2.) sind.
Im Grunde sind diese ja nur mit konkreten negativen Folgen mütterlicher Defizite für die Kinder zu begründen, was zu der Frage führen würde, was denn -ggf. mit Deiner Unterstützung- bisher getan wurde, um diese auszugleichen. Hier würde ich eine Positionierung des JA erwarten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...