27-04-2014, 12:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-04-2014, 12:46 von resistance01.)
Von einem Antrag auf ein Gutachten würde ich die Finger lassen.
Es kann keinem aufgezwungen werden.
Es kostet ziemlich viel Geld.
Aller Wahrscheinlichkeit nach kommt dabei etwas heraus, was Du genau nicht willst.
Google mal nach Erfahrungen mit GWG-Gutachten u.ä.
Dass Dir das ABR zugesprochen wird, halte ich erst mal für völlig utopisch, wenn nicht Dein Richter total aus dem Rahmen fällt. Aber selbst wenn er auf Deiner Seite sein sollte, gibt es immer noch das OLG, wo Du dann vermutlich aufgrund einer Beschwerde der KM landen wirst. Spätestens dort geht es ins normale Gleis zurück.
Das JA benimmt sich wie immer, nämlich väter- und damit kindeswohlfeindlich. Da ist nichts zu holen; würde ich ab sofort ganz sein lassen. Es ist völlig egal, was Du tust, die werden weiterhin empfehlen, dass die Kinder zur Mutter gehören.
Die meisten Verfahrensbeistände ticken übrigens ähnlich wie das JA.
Konzentrier Dich erst mal aufs gSR und stabilen Umgang, würde ich sagen.
Es kann keinem aufgezwungen werden.
Es kostet ziemlich viel Geld.
Aller Wahrscheinlichkeit nach kommt dabei etwas heraus, was Du genau nicht willst.
Google mal nach Erfahrungen mit GWG-Gutachten u.ä.
Dass Dir das ABR zugesprochen wird, halte ich erst mal für völlig utopisch, wenn nicht Dein Richter total aus dem Rahmen fällt. Aber selbst wenn er auf Deiner Seite sein sollte, gibt es immer noch das OLG, wo Du dann vermutlich aufgrund einer Beschwerde der KM landen wirst. Spätestens dort geht es ins normale Gleis zurück.
Das JA benimmt sich wie immer, nämlich väter- und damit kindeswohlfeindlich. Da ist nichts zu holen; würde ich ab sofort ganz sein lassen. Es ist völlig egal, was Du tust, die werden weiterhin empfehlen, dass die Kinder zur Mutter gehören.
Die meisten Verfahrensbeistände ticken übrigens ähnlich wie das JA.
Konzentrier Dich erst mal aufs gSR und stabilen Umgang, würde ich sagen.