28-04-2014, 00:34
Also ich habe lange Zeit eine Immobilie finanziert, die allein der Ex gehörte.
Da wir völlig überschuldet waren und daher bei uns ständig prekäre Zustände herrschten, habe ich sie vor die Wahl gestellt:
Entweder das Haus oder ich. Sie entschied sich für das Haus.
Nach der Trennung hatte ich keinen Grund mehr, da noch einen Eurocent reinzustecken und die Hütte war wegen einiger Neuschulden immer noch bis unter das Dach fremdfinanziert.
Als ich den Banken einen Schuldenbereinigungsplan (Nullplan) vorlegte, haben die drei beteiligten Banken ganz unterschiedlich reagiert. Die Bank mit dem Hauptkredit hat erst mal die Füsse stillgehalten. Die zweite Bank hat sofort die Geschäftsbeziehung gekündigt und die Darlehenssumme, einen fünfstelligen Betrag, mit ein paar Wochen Frist fällig gestellt.
Diese Bank meinte dann auch noch, das ich mit Dienstwagen ja noch über den Pfändungsfreigrenzen liegen würde, aber da ich ja eine Mehrkindfamilie zu versorgen habe, sind die Banken als Gläubiger nachrangig und von dem mir verbleibenden Rest ist nichts mehr pfändbar. Nach einem Zweizeiler wurde dann noch mein Sparbuchguthaben von 2 Euro und ein paar zerquetschten eingezogen und seither habe ich nichts mehr von dort gehört.
Die dritte Bank hat ihren Anteil an einen Inkassoladen verkauft und der wiederum war sehr hartnäckig und wollte wenigstens monatlich die 79 Eurocent von meinem Arbeitgeber haben, weil ich eine Gehaltsabtretung unterschrieben hatte und eben um diesen Betrag über der Pfändungsfreigrenze lag. Da dürfen die Gläubiger selbst noch im Insoverfahren mit 2 Jahre lang vor allen anderen Gläubigern abkassieren (wenn sie eine unterschriebene Lohnabtretung von dem Schuldner haben). 2 Monate später wurden die gesetlichen Freigrenzen angehoben und das war es dann.
Die hauptfinanzierende Bank wollte dann eine komplett neue Finanzierung machen, wenn ich und Ex einsteigen würden. Ich legte das meinem Insolvenzverwalter vor.
Mein Insolvenzverwalter guckte sich dann noch die Titel an, die ich
für die Kinder nach der Berechnung der RAin von meiner Ex unterzeichnet hatte und meinte: "Da bleiben Ihnen (nach Wechsel der Steuerklasse) noch 700 Euro. Wovon wollen Sie denn da noch Darlehensverbindlichkeiten tilgen? Können Sie das ggf. mit dem Kindesunterhalt verrechnen?"
"Nein. Das kann ich und darf ich auch nicht."
"Dann wird es mit mir auch keine Neufinanzierung geben."
Für das unterjährige und das folgende Trennungsjahr durfte ich die Steuernachzahlungen an das FA in Klasse drei jeweils ganz alleine stemmen. Es waren jeweils keine ganz kleinen dreistelligen Beträge,
die ich mir auch noch aus den schmalen Rippen schneiden mußte.
Mittlerweile bin ich zwar einen grossen Batzen Schulden losgeworden, weil die Immobilie dann aus meinem Schuldenbereinigungsverfahren herausgekauft wurde. Die Restschulden rechtfertigen es aber immer noch, das Verfahren bis zum Ende zu betreiben und die Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Treuhändergebühren) stottere ich auch noch mit 20 Euro im Monat ab.
Meine Erfahrung ist, das man spätestens dann in Ruhe gelassen wird, wenn
offensichlich ist, das man finanziell völlig auf dem Zahnfleisch geht. Wer nichts hat, dem kann man auch nichts mehr weg nehmen. Es gibt aber eben solche und solche Gläubiger. Die Einen nehmen den Verlust ihrer ausgegebenen Kredite eben als Geschäftsrisiko hin, andere versuchen mit allen Mitteln, noch irgenwie an Bares zu kommen, auch wenn Nutzen-Aufwand unverhältnismässig sind.
Mitunter sind auch welche dabei, die das sogar sehr persönlich nehmen und
Versuche unternehmen, dem Schuldner noch über das StGB vor das Schienbein zu treten (Eingehungsbetrug etc.). Damit wird bezweckt, eine Forderung aus unerlaubter Handlung über die Dauer einer möglichen Insolvenz des Schuldners zu erhalten. Damit war ich auch schon konfrontiert worden.
Das sind eben so meine Erfahrungen dazu.
Da wir völlig überschuldet waren und daher bei uns ständig prekäre Zustände herrschten, habe ich sie vor die Wahl gestellt:
Entweder das Haus oder ich. Sie entschied sich für das Haus.
Nach der Trennung hatte ich keinen Grund mehr, da noch einen Eurocent reinzustecken und die Hütte war wegen einiger Neuschulden immer noch bis unter das Dach fremdfinanziert.
Als ich den Banken einen Schuldenbereinigungsplan (Nullplan) vorlegte, haben die drei beteiligten Banken ganz unterschiedlich reagiert. Die Bank mit dem Hauptkredit hat erst mal die Füsse stillgehalten. Die zweite Bank hat sofort die Geschäftsbeziehung gekündigt und die Darlehenssumme, einen fünfstelligen Betrag, mit ein paar Wochen Frist fällig gestellt.
Diese Bank meinte dann auch noch, das ich mit Dienstwagen ja noch über den Pfändungsfreigrenzen liegen würde, aber da ich ja eine Mehrkindfamilie zu versorgen habe, sind die Banken als Gläubiger nachrangig und von dem mir verbleibenden Rest ist nichts mehr pfändbar. Nach einem Zweizeiler wurde dann noch mein Sparbuchguthaben von 2 Euro und ein paar zerquetschten eingezogen und seither habe ich nichts mehr von dort gehört.
Die dritte Bank hat ihren Anteil an einen Inkassoladen verkauft und der wiederum war sehr hartnäckig und wollte wenigstens monatlich die 79 Eurocent von meinem Arbeitgeber haben, weil ich eine Gehaltsabtretung unterschrieben hatte und eben um diesen Betrag über der Pfändungsfreigrenze lag. Da dürfen die Gläubiger selbst noch im Insoverfahren mit 2 Jahre lang vor allen anderen Gläubigern abkassieren (wenn sie eine unterschriebene Lohnabtretung von dem Schuldner haben). 2 Monate später wurden die gesetlichen Freigrenzen angehoben und das war es dann.
Die hauptfinanzierende Bank wollte dann eine komplett neue Finanzierung machen, wenn ich und Ex einsteigen würden. Ich legte das meinem Insolvenzverwalter vor.
Mein Insolvenzverwalter guckte sich dann noch die Titel an, die ich
für die Kinder nach der Berechnung der RAin von meiner Ex unterzeichnet hatte und meinte: "Da bleiben Ihnen (nach Wechsel der Steuerklasse) noch 700 Euro. Wovon wollen Sie denn da noch Darlehensverbindlichkeiten tilgen? Können Sie das ggf. mit dem Kindesunterhalt verrechnen?"
"Nein. Das kann ich und darf ich auch nicht."
"Dann wird es mit mir auch keine Neufinanzierung geben."
Für das unterjährige und das folgende Trennungsjahr durfte ich die Steuernachzahlungen an das FA in Klasse drei jeweils ganz alleine stemmen. Es waren jeweils keine ganz kleinen dreistelligen Beträge,
die ich mir auch noch aus den schmalen Rippen schneiden mußte.
Mittlerweile bin ich zwar einen grossen Batzen Schulden losgeworden, weil die Immobilie dann aus meinem Schuldenbereinigungsverfahren herausgekauft wurde. Die Restschulden rechtfertigen es aber immer noch, das Verfahren bis zum Ende zu betreiben und die Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Treuhändergebühren) stottere ich auch noch mit 20 Euro im Monat ab.
Meine Erfahrung ist, das man spätestens dann in Ruhe gelassen wird, wenn
offensichlich ist, das man finanziell völlig auf dem Zahnfleisch geht. Wer nichts hat, dem kann man auch nichts mehr weg nehmen. Es gibt aber eben solche und solche Gläubiger. Die Einen nehmen den Verlust ihrer ausgegebenen Kredite eben als Geschäftsrisiko hin, andere versuchen mit allen Mitteln, noch irgenwie an Bares zu kommen, auch wenn Nutzen-Aufwand unverhältnismässig sind.
Mitunter sind auch welche dabei, die das sogar sehr persönlich nehmen und
Versuche unternehmen, dem Schuldner noch über das StGB vor das Schienbein zu treten (Eingehungsbetrug etc.). Damit wird bezweckt, eine Forderung aus unerlaubter Handlung über die Dauer einer möglichen Insolvenz des Schuldners zu erhalten. Damit war ich auch schon konfrontiert worden.
Das sind eben so meine Erfahrungen dazu.