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Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt
#1
Hallo an alle Teilnehmer dieses Forums,

bin, wie so viele hier in einer meines Erachtens sehr ungerechten Situation, dies alles aufzuzählen wäre zu langatmig.

Wurde vor Jahren von meiner Ex aus der gemeinsamen Wohnung rausgeworfen, sie hatte einen Neuen, mit dem sie heute noch zusammen mit unserem gemeinsamen Kind lebt. (Haus der Schwiegereltern, welches ich komplett umgebaut habe für viel Geld (Kredit war über 50.000 )und viel Arbeit und keine Entschädigung bekommen habe)

Ich bin seit kurzem neu verheiratet.

Letzes Jahr, noch kein Jahr her, hat sie einfach behauptet, ich hätte vor meinem Sohn gesagt, ich würde keinen Unterhalt mehr zahlen und es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wurde ein neuer Unterhalt ausgerechnet, das Gericht berücksichtige schon die bevorstehende Heirat von mir und den Lohnsteuerwechsel. Dieser Prozeß kostetet mich 1500 Euro.

Nun möchte sie erneut Auskunft. Behauptet ich hätte einen beruflichen Aufstieg, was nicht stimmt und ich hätte Mieteinkünfte. (Nach Rauswurf hatte ich ETW gekauft, ist noch hoch verschuldet, musste damals ja schnell was finden, diese Wohnung ist vermietet, Darlehen und was ich drauflege ist viel Höher als Mieteinkunft) und ich wohne mit meiner Frau in einem Haus, auch voll finanziert.
Komme mit meinem Verdienst gerade so rum und zahle 460 Euro Kindesunterhalt, was das Gericht vor noch keinem Jahr ausgerechnet hat.

Bin jetzt zu einem neuen Anwalt nähe meines Wohnortes, was ein großer Fehler war! Dieser hat erst die Lohnabrechnungen falsch zusammengerechnet und einen somit falschen Brief, auch voller Rechtschreibefehler geschrieben.
Jetzt einen neuen mit neuen Zahlen und er ist auf eine Stufe höher gekommen, wobei ich nicht sicher bin, ob das so richtig ist.
Meines Wissens darf bei Kindesunterhalt auch ein Kredit abgezogen werden, den ich aufgrund der Trennung aufnehmen musste, da ich ja einen komplett neuen Haushalt anschaffen musste. Auch der Kredit des Fahrzeuges ist da mit drin. Hat er auch nicht mit eingerechnet.Das wäre bei Kindesunterhalt nicht rechtens. Ich kann jetzt ja nicht noch einen dritten Brief schreiben lassen, dieser erste falsche Brief ist schon peinlich genug.

Nun sagt dieser Anwalt, wenn sie mit der höher Gruppierung in die nächste Stufe einverstanden ist, soll ich beim Jugendamt einen Titel holen. Dieses Forum habe ich erst jetzt neu entdeckt.
Da habe ich gelesen, dass bei einem Titel unbedingt handschriftlich einzutragen ist, dass dieser nur gilt bis zum 18. Lebensjahres des Kindes, damit ich dann, (das wäre in genau 2 Jahren) keine Unterlassungsklage beginnen muss. Ich fragte den Anwalt und dieser meinte, das wäre ihm neu, man darf bei Urkunden vom Jugendamt nichts handschriftlich dazufügen.
Was kann ich nun tun?
Meine einzige Hoffnung wäre, dass ich, falls sie diese Höhergruppierung akzeptiert, dann ja hoffentlich die nächsten 2 Jahre keine Auskünfte mehr bekommt und dann wäre das Kind ja 18 Jahre. Ich komme mir wirklich schikaniert vor. Und Sonderbedarf möchte sie auch haben. Fragt sich nur für was?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

vielen Dank
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Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von Micha - 30-04-2014, 09:58
RE: Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von the notorious iglu - 30-04-2014, 11:43

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