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Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt
#4
Hallo @Micha,

willkommen im Forum.

aufgrund Deiner Angaben kann man -meine ich- nur recht allgemein antworten. Aber ich bin hier auch nicht der Experte.

Grundsätzlich gilt für Dich der gerichtliche Vergleich. Hierin ist möglicherweise auch etwas zum bisherigen Titel gesagt.

Eine Auskunft vor Ablauf von 2 Jahren kann nur gefordert werden, wenn sich bei Dir die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse wesentlich (ich meine ´mal irgendwo gelesen zu haben, die Rechtsprechung fokussiere um 10%) verändert haben. Das muß die Gegenseite glaubhaft machen - reines Behaupten reicht nicht.

Das Verhalten Deines Anwaltes vermag ich gar nicht nachzuvollziehen. Aber möglicherweise kann damit jemand anderes hier was anfangen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von wackelpudding - 30-04-2014, 11:06
RE: Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von the notorious iglu - 30-04-2014, 11:43

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