30-04-2014, 11:31
Für die Unterhaltsberechnung braucht man keinen Anwalt, der verdient dabei zuwenig und dadurch ist seine Motivation niedrig. Dadurch steigt andererseits seine Motivation den Vorgang zu verkomplizieren und vor's Gericht zu tragen, da er dann mehr verdient und bei einem Vergleich sogar noch mehr.
Es gibt die sogenannten Leitlinien der OLGs zum Thema Unterhalt, wenn du das lesen und verstehen kannst, bist du schon deutlich weiter.
Dein Steuervorteil durch erneute Heirat erhöht den Kindesunterhalt, allerdings senkt er ihn auch wieder, weil eine neue Berechtigte dazu kommt, nämlich deine Ehefrau. Ist also meist ein Nullsummenspiel.
Die zusätzliche ETW bleibt außen vor wenn die Tilgung höher als die Miete ist, allerdings kannst du auch keine Verluste zulasten des Kindesunterhalts geltend machen.
Bei der Tilgung der Wohnung in der man wohnt muss man sich auch die eingesparte Miete wieder anrechnen lassen, also geht da auch nicht viel.
Zur Auskunft: Wenn du vor Ablauf der 2 Jahre erneut aufgefordert wirst, kannst du auch ganz cool zurückschreiben, dass sich die Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Damit schiebst du den Ball zurück und die Gegenseite muss erst mal Belege bringen, warum das so sein soll. Damit werden dann Informationsquellen offen gelegt.
Bei einem Titel wird nix handschriftlich eingetragen!!! Der Titel wird so erstellt, wie man das wünscht. Falls sich das JA weigert das so zu machen, gibt's Druck oder man lässt das beim Notar machen. Gesetzl. Anspruch auf eine Befristung hast du übrigens nicht, allerdings wird sich das Jugendamt nicht sträuben sowas rein zuschreiben, wenn der Rest im normalen Rahmen liegt.
Titel gibt's beim Jugendamt umsonst und über den Beistand kann man mit Mutti auch beliebige Deals machen, solange der Mindestsatz fließt.
Wenn deine Exe allerdings mit der Befristung oder der Höhe nicht einverstanden ist, muss sie klagen. Dann geht es aber nur um die Differenz und da kann es passieren, dass sie für ihre Klage keine PKH wegen Mutwilligkeit bekommt oder dass der Richter ihr begehren ablehnt. Der Beistand vom JA wird nur wegen einer Befristung zum 18.ten Geburtstag nicht klagen.
Erst wenn es zur Klage kommt, musst du dir einen Anwalt nehmen.
Es gibt die sogenannten Leitlinien der OLGs zum Thema Unterhalt, wenn du das lesen und verstehen kannst, bist du schon deutlich weiter.
Dein Steuervorteil durch erneute Heirat erhöht den Kindesunterhalt, allerdings senkt er ihn auch wieder, weil eine neue Berechtigte dazu kommt, nämlich deine Ehefrau. Ist also meist ein Nullsummenspiel.
Die zusätzliche ETW bleibt außen vor wenn die Tilgung höher als die Miete ist, allerdings kannst du auch keine Verluste zulasten des Kindesunterhalts geltend machen.
Bei der Tilgung der Wohnung in der man wohnt muss man sich auch die eingesparte Miete wieder anrechnen lassen, also geht da auch nicht viel.
Zur Auskunft: Wenn du vor Ablauf der 2 Jahre erneut aufgefordert wirst, kannst du auch ganz cool zurückschreiben, dass sich die Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Damit schiebst du den Ball zurück und die Gegenseite muss erst mal Belege bringen, warum das so sein soll. Damit werden dann Informationsquellen offen gelegt.
Bei einem Titel wird nix handschriftlich eingetragen!!! Der Titel wird so erstellt, wie man das wünscht. Falls sich das JA weigert das so zu machen, gibt's Druck oder man lässt das beim Notar machen. Gesetzl. Anspruch auf eine Befristung hast du übrigens nicht, allerdings wird sich das Jugendamt nicht sträuben sowas rein zuschreiben, wenn der Rest im normalen Rahmen liegt.
Titel gibt's beim Jugendamt umsonst und über den Beistand kann man mit Mutti auch beliebige Deals machen, solange der Mindestsatz fließt.
Wenn deine Exe allerdings mit der Befristung oder der Höhe nicht einverstanden ist, muss sie klagen. Dann geht es aber nur um die Differenz und da kann es passieren, dass sie für ihre Klage keine PKH wegen Mutwilligkeit bekommt oder dass der Richter ihr begehren ablehnt. Der Beistand vom JA wird nur wegen einer Befristung zum 18.ten Geburtstag nicht klagen.
Erst wenn es zur Klage kommt, musst du dir einen Anwalt nehmen.