Anwalt wechseln bringt gar nichts, weil du zum alten Anwalt auch den neuen Anwalt bezahlen musst.
Sehe das mal so: Du bist der Bestimmer, du sagst mit wem und wie lange du mit jmd. Krieg führen willst. Dein Anwalt ist nur dein Soldat für's Grobe, weil er weiß was an der juristischen Front läuft.
Er kann dir also die Lage schildern und deine Chancen. Aber du bestimmst, was er tun soll, er ist dein Mietmaul.
Also du führst den Anwalt, nicht er dich!!!
Wenn die Gegenseite bereits weiß, dass sich deine Verhältnisse wesentlich geändert haben (also mehr als 10%), dann steht die Forderung im Raum, ab inverzugsetzung den Unterhalt entsprechend anzupassen. Die Gegenseite muss nun ihre Forderung bekannt geben und wenn du dieser nicht nachkommst, kann sie klagen.
Also muss dein Anwalt bei der Gegenseite fragen bzw. warten, wie die Forderung ist. Wenn die Auskunft fristgemäß gegeben wurde, könnt ihr einfach warten, bis die Gegenseite ihre Forderung auf den Tisch legt.
Wenn man die Sache vom Tisch haben will, kann man auch selbst einen Vorschlag machen, ist aber nicht nötig und auch nicht immer sinnvoll.
Wenn die Gegenseite fordert, den Unterhaltsbetrag um eine Stufe anzuheben, dann kannst DU zum Jugendamt gehen, dir dort einen entsprechenden Titel erstellen lassen und damit ist die Gegenseite befriedigt. Wenn in dem Titel eine Befristung bis 18 drin steht, sollte das keine weiteren Komplikationen verursachen.
Du bezahlst dann deinen Anwalt für die Beratung und die Verhandlung mit der Gegenseite entsprechend Streitwert. Viel sollte das nicht sein, da ja bereits ein Titel vorliegt.
Wenn dein Anwalt dir die Höherstufung um eine Stufe ausrechnet und die Gegenseite will 2, dann solltest du den Sachverhalt mit deinem Anwalt besprechen und mit den Leitlinien der OLGs querchecken. Dein Anwalt kann dir dann in etwa die Chance ausrechnen ob die Gegenseite mit ihrer Forderung bei einer Klage durchkommen könnte.
Jetzt entscheidest du: Du kannst eine Stufe höher titulieren lassen, dann sinkt der Streitwert und oft auch die Streitlust, mit dem Risiko, dass es der Gegenseite nicht reicht.
Oder du gibst nach und lässt 2 Stufen höher titulieren.
Oder du findest es toll, dass sich die Juristen an dir bereichern und wartest die Klage ab. P.S. Vor Gericht eine Unterhaltsbefristung hin zu kriegen ist meist schwieriger als in einem Titel.
Und wenn dein Kind 18 ist, dann ist Mutti und Jugendamt-Beistand aus dem Spiel und du musst dann direkt mit deinem Kind über Unterhalt verhandeln. Meist kommen dann JobCenter und ähnliche Organisationen ins Spiel. Aber hier gilt das Gleiche: Titel kann man immer noch kostenlos oder gegen Schreibgebühr erstellen lassen, solange man sich über die Höhe einig ist.
Sehe das mal so: Du bist der Bestimmer, du sagst mit wem und wie lange du mit jmd. Krieg führen willst. Dein Anwalt ist nur dein Soldat für's Grobe, weil er weiß was an der juristischen Front läuft.
Er kann dir also die Lage schildern und deine Chancen. Aber du bestimmst, was er tun soll, er ist dein Mietmaul.
Also du führst den Anwalt, nicht er dich!!!
Wenn die Gegenseite bereits weiß, dass sich deine Verhältnisse wesentlich geändert haben (also mehr als 10%), dann steht die Forderung im Raum, ab inverzugsetzung den Unterhalt entsprechend anzupassen. Die Gegenseite muss nun ihre Forderung bekannt geben und wenn du dieser nicht nachkommst, kann sie klagen.
Also muss dein Anwalt bei der Gegenseite fragen bzw. warten, wie die Forderung ist. Wenn die Auskunft fristgemäß gegeben wurde, könnt ihr einfach warten, bis die Gegenseite ihre Forderung auf den Tisch legt.
Wenn man die Sache vom Tisch haben will, kann man auch selbst einen Vorschlag machen, ist aber nicht nötig und auch nicht immer sinnvoll.
Wenn die Gegenseite fordert, den Unterhaltsbetrag um eine Stufe anzuheben, dann kannst DU zum Jugendamt gehen, dir dort einen entsprechenden Titel erstellen lassen und damit ist die Gegenseite befriedigt. Wenn in dem Titel eine Befristung bis 18 drin steht, sollte das keine weiteren Komplikationen verursachen.
Du bezahlst dann deinen Anwalt für die Beratung und die Verhandlung mit der Gegenseite entsprechend Streitwert. Viel sollte das nicht sein, da ja bereits ein Titel vorliegt.
Wenn dein Anwalt dir die Höherstufung um eine Stufe ausrechnet und die Gegenseite will 2, dann solltest du den Sachverhalt mit deinem Anwalt besprechen und mit den Leitlinien der OLGs querchecken. Dein Anwalt kann dir dann in etwa die Chance ausrechnen ob die Gegenseite mit ihrer Forderung bei einer Klage durchkommen könnte.
Jetzt entscheidest du: Du kannst eine Stufe höher titulieren lassen, dann sinkt der Streitwert und oft auch die Streitlust, mit dem Risiko, dass es der Gegenseite nicht reicht.
Oder du gibst nach und lässt 2 Stufen höher titulieren.
Oder du findest es toll, dass sich die Juristen an dir bereichern und wartest die Klage ab. P.S. Vor Gericht eine Unterhaltsbefristung hin zu kriegen ist meist schwieriger als in einem Titel.
Und wenn dein Kind 18 ist, dann ist Mutti und Jugendamt-Beistand aus dem Spiel und du musst dann direkt mit deinem Kind über Unterhalt verhandeln. Meist kommen dann JobCenter und ähnliche Organisationen ins Spiel. Aber hier gilt das Gleiche: Titel kann man immer noch kostenlos oder gegen Schreibgebühr erstellen lassen, solange man sich über die Höhe einig ist.