05-05-2014, 09:15
Leider ist die Aussage richtig, dass Kredite gleich welcher Art nicht das zugrundeliegende Einkommen bei Kindesunterhalt bereinigen. Andererseits ist es trotzdem anzuraten, die Argumentation die du gebracht hast bei der Festelegung der Tabellenstufe anzubringen. Bei einem Kind wird ja normalerweise um eine Tabellenstufe heraufgegangen - beantrage, das nicht zu tun.
Dein Anwalt wird sicher zu guter Form auflaufen und tolle Schriftstücke schreiben. Nicht im Gericht, aber bei der Honorarrechnung, die du erhälst. Wenn sie sonst nichts können, das können sie alle.
Dein Anwalt wird sicher zu guter Form auflaufen und tolle Schriftstücke schreiben. Nicht im Gericht, aber bei der Honorarrechnung, die du erhälst. Wenn sie sonst nichts können, das können sie alle.