06-05-2014, 05:33
Ich stimme Dir zu, dass Kontakt zu den Kindern wichtiger ist, als einsam in den Horizont zu reiten, Deine Geschichte hat aber ein paar kleine Macken, die so nicht im Gerichtsalltag funktionieren:
Einkommen reduzieren ist nicht, Mann muss genauso viel verdienen wie vorher, sonst kommt sofort fiktives Einkommen ins Spiel, das sich in reale Schulden verwandelt. Der Anfang vom wirtschaftlichen Ende.
Viele "Kimus" unterschreiben so einen Wisch gar nicht, weil sie entsprechend von Ihrem Anwalt gebrieft sind.
Das halte ich für gefährlichen Unsinn, den Du hier verzapfst - hier wird jeder Richter sofort fiktives Einkommen gemäß dem Unterhaltsmaximierungsprinzip festlegen.
Was macht Robert, wenn der Richter sagt: "sie hatten während der Ehe 3000 netto, Ihr Problem, wie sie diese wieder verdienen" - zahlen Sie real JETZT. Und schon ist er unten auf dem Selbstbehalt und hat reale Schulden, die er nur durch eine spätere Insolvenz wieder los wird (wenn die Kinder mal 27 sind und er ggf. nicht mehr unterhaltspflichtig gegenueber der Ehefrau ist (d.h. es keine lange Ehe war).
Sich mit den Leuten vom Amt abzugeben ist wirklich nicht jedermanns Sache, da geht ein Haufen Zeit und Energie verloren, bis man mal den netten Zuschuss in der Tasche hat..
Fazit: es muss jeder seinen eigenen Weg finden, wer aber in Deutschland der besser verdienende Ehepartner ist, der hat gegenüber dem Kinder-betreuenden schlechter verdienenden Partner IMMER das Nachsehen. (ersterer ist in 90% der Fälle der Mann, zweiter ist die Frau, da Frauen so gut wie immer "nach oben" heiraten, bzw. sich schwängern lassen)
Ich bin der Meinung, dass man(n) bei Umgangsblockaden sofort alles an die Wand fahren sollte und sehr kreativ werden sollte, um Zahlungen an die dumme Exe zu verhindern, die ihre persönlichen Rachegelüste mittels der Kinder umsetzt.
(06-05-2014, 01:11)sorglos schrieb: Er nahm sich eine Wohnung in der für jedes Kind ein Zimmer bereitsteht (600€) und reduzierte seine Arbeitszeit.
Einkommen reduzieren ist nicht, Mann muss genauso viel verdienen wie vorher, sonst kommt sofort fiktives Einkommen ins Spiel, das sich in reale Schulden verwandelt. Der Anfang vom wirtschaftlichen Ende.
(06-05-2014, 01:11)sorglos schrieb: Dann traf er mit der Kimu vor seinem Auszug eine handschriftliche Betreuungsvereinbarung (13 von 30 Tagen des Monats) und machte für jedes Kind einen zeitlich befristeten Titel in Höhe des UVG. Tags darauf stellte er einen Antrag zur Aufstockung mit ALGII.
Viele "Kimus" unterschreiben so einen Wisch gar nicht, weil sie entsprechend von Ihrem Anwalt gebrieft sind.
(06-05-2014, 01:11)sorglos schrieb: Dieser hatte zwischenzeitlich noch eine Selbständigkeit angemeldet, die allerdings "noch nicht so" erfolgreich war und gerade mal die Kosten des Betriebsfahrzeuges und der Fortbildungreisen in die Schweizer Berge und an der spanischen Küste erwirtschaften konnte. Jedoch ihn zeitlich so beanspruchte, dass er über weit mehr als 48 Stunden kam (ähm., belegen konnte).
Das halte ich für gefährlichen Unsinn, den Du hier verzapfst - hier wird jeder Richter sofort fiktives Einkommen gemäß dem Unterhaltsmaximierungsprinzip festlegen.
(06-05-2014, 01:11)sorglos schrieb: "Robert" hat mehr selbstbestimmte Autonomie als "Alfred". Falls sich die Kimu mit der Situation nicht abfindet und den Umgang blockiert, kann Robert jederzeit alles ausser dem 1000-Job einstellen, sich totstellen, den Umgang bleiben lassen, die Titel Titel sein lassen...... Dann gibt es keinen großen Unterschied. Dagegen kann Alfred nicht mehr zur "weißen Weste" zurück. Die Kinder hat Alfred eh schon von Anfang an aufgegeben. Der Unterschied ist, dass es bei Robert mit den Kids funktionieren kann (und tatsächlich in vielen Fällen funktioniert, weil des für die H4-Mutti egal ist, wieviel KU er zahlt) und er die Ressourcen dafür bei sich hat.
Was macht Robert, wenn der Richter sagt: "sie hatten während der Ehe 3000 netto, Ihr Problem, wie sie diese wieder verdienen" - zahlen Sie real JETZT. Und schon ist er unten auf dem Selbstbehalt und hat reale Schulden, die er nur durch eine spätere Insolvenz wieder los wird (wenn die Kinder mal 27 sind und er ggf. nicht mehr unterhaltspflichtig gegenueber der Ehefrau ist (d.h. es keine lange Ehe war).
Sich mit den Leuten vom Amt abzugeben ist wirklich nicht jedermanns Sache, da geht ein Haufen Zeit und Energie verloren, bis man mal den netten Zuschuss in der Tasche hat..
Fazit: es muss jeder seinen eigenen Weg finden, wer aber in Deutschland der besser verdienende Ehepartner ist, der hat gegenüber dem Kinder-betreuenden schlechter verdienenden Partner IMMER das Nachsehen. (ersterer ist in 90% der Fälle der Mann, zweiter ist die Frau, da Frauen so gut wie immer "nach oben" heiraten, bzw. sich schwängern lassen)
Ich bin der Meinung, dass man(n) bei Umgangsblockaden sofort alles an die Wand fahren sollte und sehr kreativ werden sollte, um Zahlungen an die dumme Exe zu verhindern, die ihre persönlichen Rachegelüste mittels der Kinder umsetzt.