06-05-2014, 21:20
Hallo Niels,
ich denke es wäre sinnvoll, wenn du dich wieder auf den Weg aus deinem Wolkenkuckucksheim zurück in Richtung Realität begeben würdest.
- Natürlich kann man Anträge und Beweisanträge auch in der mündlichen Verhandlung stellen oder abändern. Der Richter entscheidet dann darüber.
- Wer in Gottes Namen hat dir eingetrichtert, dass du auch nur die geringste Chance hast, irgendeinen Teil des Sorgerechts zu bekommen?
- Die BGH-Rechtsprechung sieht einen gewissen Maßnahmenkatalog vor, bevor das Sorgerecht/ABR übertragen wird und da bist du noch lange nicht.
- Lass dich lieber von jemandem beraten, der Ahnung hat oder dessen vordringliches Ziel es nicht ist, dir in deine Brieftasche zu greifen.
- Die von dir verlinkte Datei ist eine .exe-Datei und keine Textdatei. Was soll das?
ich denke es wäre sinnvoll, wenn du dich wieder auf den Weg aus deinem Wolkenkuckucksheim zurück in Richtung Realität begeben würdest.
- Natürlich kann man Anträge und Beweisanträge auch in der mündlichen Verhandlung stellen oder abändern. Der Richter entscheidet dann darüber.
- Wer in Gottes Namen hat dir eingetrichtert, dass du auch nur die geringste Chance hast, irgendeinen Teil des Sorgerechts zu bekommen?
- Die BGH-Rechtsprechung sieht einen gewissen Maßnahmenkatalog vor, bevor das Sorgerecht/ABR übertragen wird und da bist du noch lange nicht.
- Lass dich lieber von jemandem beraten, der Ahnung hat oder dessen vordringliches Ziel es nicht ist, dir in deine Brieftasche zu greifen.
- Die von dir verlinkte Datei ist eine .exe-Datei und keine Textdatei. Was soll das?